AT-OeStA/HHStA UR AUR 2515 Otto von Klosterneuburg und seine Frau Alheit anerkennen die Entscheidung eines Schiedsgerichts, das ihnen in ihrem Streit mit dem Dominikanerinnenkloster Tulln ein Haus und eine Hofstatt in Tulln (ausgenommen den Stadel und den dazugehörigen Grund) zugesprochen hatte.,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 2515
Titel:Otto von Klosterneuburg und seine Frau Alheit anerkennen die Entscheidung eines Schiedsgerichts, das ihnen in ihrem Streit mit dem Dominikanerinnenkloster Tulln ein Haus und eine Hofstatt in Tulln (ausgenommen den Stadel und den dazugehörigen Grund) zugesprochen hatte.
Entstehungszeitraum:12.07.1293
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 2; Dominikanerinnenkloster Tulln
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Otto von Klosterneuburg und seine Frau Alheit
Empfänger/Vertragspartner:Dominikanerinnenkloster Tulln
Sprache:Deutsch
Siegel:-
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Kerschbaumer Tulln, S. 337, Reg. Nr. 94; Wilhelm III, S. 79, Nr. 1779.
Website:http://monasterium.net/mom/AT-HHStA/TullnOP/1293_VII_12/charter
Corpus der altdeutschen Originalurkunden
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=307131
 

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