AT-OeStA/HHStA UR AUR 2121 Kardinalbischof Johannes Buccamatius von Tusculum erteilt dem Dominikanerprovinzial und den Dominikanerprioren der deutschen Ordensprovinz das Recht, auch zu Zeiten eines Interdiktes für die Beginen und die Mitglieder des dritten Ordens des heiligen Dominikus Gottesdiens

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 2121
Titel:Kardinalbischof Johannes Buccamatius von Tusculum erteilt dem Dominikanerprovinzial und den Dominikanerprioren der deutschen Ordensprovinz das Recht, auch zu Zeiten eines Interdiktes für die Beginen und die Mitglieder des dritten Ordens des heiligen Dominikus Gottesdienste abzuhalten.
Entstehungszeitraum:06.09.1287
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 2; Dominikanerinnenkloster Tulln
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Kardinalbischof Johannes Buccamatius von Tusculum
Empfänger/Vertragspartner:Dominikanerinnenkloster Tulln
Ort:Neufcháteau (Diözese Toul)
Sprache:Latein
Siegel:1 anhangendes Siegel, beschädigt
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Website:http://monasterium.net/mom/AT-HHStA/TullnOP/1287_IX_06/charter

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Undatiertes Vidimus des Dominikanerprovinzials für die deutsche Ordensprovinz, Hermann.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=304069
 

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