AT-OeStA/HHStA UR AUR 1607 König Rudolf I. bestätigt einen Rechtsspruch, demzufolge Mynozla, Witwe Hadmars von Falkenberg, befugt ist, ihren beiden Töchtern Minnele und Perchte angeführte Einkünfte und Liegenschaften zu übergeben., 1280.07.01 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 1607
Titel:König Rudolf I. bestätigt einen Rechtsspruch, demzufolge Mynozla, Witwe Hadmars von Falkenberg, befugt ist, ihren beiden Töchtern Minnele und Perchte angeführte Einkünfte und Liegenschaften zu übergeben.
Entstehungszeitraum:01.07.1280
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 4
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:König Rudolf von Habsburg
Empfänger/Vertragspartner:Mynozla, Witwe Hadmars von Falkenberg
Ort:Wien
Sprache:Latein
Siegel:Siegel des Ausstellers an rot-weißen Seidenschnüren
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Böhmer-Redlich 300, Nr. 1209
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1310
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=298911
 

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