AT-OeStA/HHStA UR AUR, 1458 VIII 21 Allgemeine Urkundenreihe, 1458.08.21 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR, 1458 VIII 21
Titel:Allgemeine Urkundenreihe
Entstehungszeitraum:21.08.1458
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:K.F. beurkundet, daß er mit Ehz. Albrecht (VI.) durch unser baider rete von newem mitein-ander vertragen und veraint sei und beide folgende Übereinkunft getroffen hätten:
1)2 K.F. behält die regirung des Landes unter der Enns, während Ehz. Albrecht im Land ob der Enns regieren soll, vorbehalten, ob wir uns hinfur icht ains andern miteinander betragen und veraynen wurden.
2) Ehz. Albrecht tritt dem Kaiser nucz und regirung der Stadt Wien, die diesem von Hz. Sig-mund zugestanden waren, mitsambt der wonung in der burgk ab. Er überantwortet ihm die ubergab und verwilligung Sigmunds, soweit sie die Stadt Wien und das Land unter der Enns betreffen, oder leiht K.F. den haubtbrief zur Anfertigung eines Vidimus. Albrecht entledigt die Bürger von Wien der ihm geleisteten Eide und veranlaßt sie, dem Kaiser gehorsam und ayd zu leisten. Die Rechte Sigmunds an seinem Drittel am Land ob und unter der Enns sollen ebenso wie sein inreyten in die glos gewahrt bleiben.
3) Albrecht verzichtet zugunsten K.F. auf alle Forderungen an dem Erbe der Gff. von Cilli nach dem Tod Gf. Ulrichs von Cilli und übergibt diesem zwei geltbrief nach deren Inhalt der Kaiser 32.000 Pfd. Pf. an Ehz. Albrecht zu bezahlen hat, von denen bereits 6.000 Pfd. Pf. übergeben wurden und weitere 14.000 Pfd. Pf. innerhalb von 14 Tagen nach Datum vorliegen-der Urkunde auf die 1.300 fl. rhein. zu bezahlen sind, die Ehz. Albrecht vom ksl. Kämmerer Hans von Süssenheim für die Übergabe der Wiener Burg und die Huldigung der Wiener emp-fangen hat. Die restlichen 12.000 Pfd. Pf. erhält der Kammerschreiber Albrechts, Ulrich Rechlinger, der diesen dafür enthebt und darumb von im nach pillichen mussig gemacht wird.
4) K.F. übergibt Ehz. Albrecht in sunder freuntschaft das Schloß Liechtenstein in Österreich, wogegen das Schloß Neuburg am Inn in Händen Friedrichs bleibt. Weiters erhält Ehz. Alb-recht Stadt und Schloß Bruck a.d. Leitha, das für drei Jahre an Gf. Michael von Maidburg verpfändet ist5, unter der Bedingung, daß von Nutzen und Renten 1.000 fl. rhein. Jahressold für Maidburg abgezogen werden, so daß der Kaiser keine jährliche Zahlung von 300 fl. rhein. mehr zu leisten hat.
5) Was noch an alten Geldschulden besteht, sollen K.F., Ehz. Albrecht und Hz. Sigmund gleych miteinander zalen, yeder sein drittail als billich ist.
6) Keiner soll ohne das Wissen des anderen etwas von dem land erblich vergeben, verleibge-dingen, versetzen, verkauffen noch verkumern, damit das Land nicht geteilt wird, sunder bey seinen wirden beleib und keinen krieg beginnen. Bei Kriegshandlungen, die im Interesse bei-der Brüder sind, soll einer dem anderen mit aller seiner macht helfen, damit wir und das land in rue und gemach gehalten werden, wie dies auch durch die lantschafft zu Wien beredt ist. Sollte einer aus notturft Land veräußern wollen, hat er dies zuvor dem Vertragspartner anzu-bieten und erst nach dessen Ablehnung kann es unter Einspruchsfrist von einem Monat an jemand anderen, doch aim lantman, veräußern, damit das gut nicht von dem furstenthumb kome.
7) K.F. beendet den krieg mit den Gff. Johann und Sigmund von Bösing, Heinrich von Liech-tenstein, Berthold von Ellerbach, Ulrich von Grafenegg, Andreas Baumkircher und Hans En-zersdorfer und irn helffern, die die Bestimmungen dieser Vereinbarung angenomen und ge-mechtigt haben.
8) Die nachmaut zu Wien und Stein soll gegen die Mauten zu Linz und Gmunden Ehz. Alb-recht zustehen.
9) Was sich in der Wiener Burg an heiltumbs und gevess zu gots gezierde befindet, soll auch weiterhin dort verwahrt werden.
10) Was sich an gezeugs in Wien, wie puchsen,
geschos, pulver und anderm, das zu der wer gehört, befindet, sollen beide Vertragspartner gemeinsam zu des lands notturfften verwenden, weshalb das Kriegsgerät in Wien bleiben soll.
11) Die brief, urkund, privilegia und freyhait, die das Fürstentum Österreich betreffen und im sagrer in Wien liegen, sollen ebenfalls zum gemeinsamen Gebrauch der Fürsten und des Fürstentums Österreich weiterhin dort ver werden. F. und Ehz. Albrecht versprechen bei ihren ksl. und fürstlichen wirden und worten, die Be-stimmungen dieser Vereinbarung yeder den andern freuntlich und bruderlich zu halten und furan in unguten nichtz miteinander zetun haben zu wollen.6 An montag vor sand Bartholmes tag, des heiligen zwelifboten.
Aussteller:Kaiser Friedrich III.
Empfänger/Vertragspartner:Herzog Albrecht VI.
Ort:Wiener Neustadt
Sprache:Deutsch
Siegel:wachsf. S 15 mit wachsf. S 16 vorders. eingedr. an purpurfarbenen Ss und rotes S Ehz. Albrechts an rot-schwarzer Ss (A) und rotes S Ehz. Albrechts an rot-blau-gelber Ss (B).
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Druck: KURZ, Österreich 1 S. 283ff. n. 18; ZIMERMAN, Urkunden und Regesten n. 85 (Teilddruck). Reg.: CHMEL n. 3619; LICHNOWSKY(-BIRK) 7 n. 84; QGStW I/8 n. 15647.
Lit.: ZEISSBERG, Erbfolgestreit S. 151ff.; NIEDERSTÄTTER, Jahrhundert der Mitte S. 146 und 251.

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Zwei Orgg. (A, B) im HHStA Wien (Sign. AUR 1458 VIII 21 und 25), KVr: A.m.d.i.i.c. - D. archidux i.c
 

Deskriptoren

Einträge: Friedrich III (1415-1493), Deutschland, Kaiser (21.09.1415-19.08.1493) (Person\Herrscher)
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1488
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=29360
 

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