AT-OeStA/HHStA UR AUR 11210 Kaiser Karl [IV.] aboliert das bisher im Erzstift Salzburg gegen Diebe übliche Verfahren und verordnet, dass zur Überführung eines Diebes, nach Maßgabe des kaiserlichen Rechtes, die eidliche Aussage von zwei oder drei Zeugen hinreichend sein solle. Auch wird dem Erzbisc

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 11210
Titel:Kaiser Karl [IV.] aboliert das bisher im Erzstift Salzburg gegen Diebe übliche Verfahren und verordnet, dass zur Überführung eines Diebes, nach Maßgabe des kaiserlichen Rechtes, die eidliche Aussage von zwei oder drei Zeugen hinreichend sein solle. Auch wird dem Erzbischof Pilgrim und seinen Nachfolgern die Freiheit erteilt in ihren Festen und Schlössern Goldgulden zu schlagen. Darüber hinaus wird verboten Untertanen des Erzstiftes vor ein auswärtiges Gericht zu ziehen.
Entstehungszeitraum:12.05.1366
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Salzburg Erzstift
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Kaiser Karl IV.
Empfänger/Vertragspartner:Erzbistum und Stift Salzburg
Ort:Wien
Sprache:Deutsch
Siegel:Siegel fehlt
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme
Reproduktionsbestimmungen:Kopie vom Digitalisat

Angaben zu verwandtem Material

Website:https://www.monasterium.net/mom/AT-HHStA/SbgE/AUR_1366_V_12.1/charter

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Kanzleivermerk auf der Plica
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1396
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=28811
 

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