AT-OeStA/AVA Justiz OJSt JS DS 84.109 Beamtenkinder, die nach erlangten Normalter sich nicht selbst erhalten können, für diese ist vom Amtwegen auf Verlängerung ihrer Gnadgenüsse anzutragen (101), 1838 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/AVA Justiz OJSt JS DS 84.109
Titel:Beamtenkinder, die nach erlangten Normalter sich nicht selbst erhalten können, für diese ist vom Amtwegen auf Verlängerung ihrer Gnadgenüsse anzutragen (101)
Entstehungszeitraum:1838
Stufe:Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File)

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Aus konservatorischen Gründen ist die Benützung bis auf Weiteres nicht möglich
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1868
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2477130
 

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