AT-OeStA/HHStA UR AUR 1516 Abt Dietmar von St. Peter in Salzburg entscheidet, dass 30 Jahre nach Erlangung eines Eigengutes oder Lehens dieses als ersessen gilt und keine Klage erhoben werden kann, wenn zwei Zeugen vorhanden sind., 1278.03.28 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 1516
Titel:Abt Dietmar von St. Peter in Salzburg entscheidet, dass 30 Jahre nach Erlangung eines Eigengutes oder Lehens dieses als ersessen gilt und keine Klage erhoben werden kann, wenn zwei Zeugen vorhanden sind.
Entstehungszeitraum:28.03.1278
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 11, Salzburg Domkapitel
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Abt Dietmar von St. Peter in Salzburg
Ort:St. Michael/Lungau
Sprache:Latein
Siegel:Siegelrest
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Martin Reg. 1, S. 110 Nr. 855; Martin UB IV, S. 103 Nr. 95.
Website:http://monasterium.net/mom/AT-HHStA/SbgDK/AUR_1278_III_28/charter
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1308
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=237001
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl