AT-OeStA/HHStA RHR RK Verfassungsakten RHR 9-10-2-6 Dekret, daß die Personen, deren sich die Reichshofräte in Amtssachen bedienen, ein Handgelöbnis leisten sollen, und überhaupt, daß die Reichshofräte von ihren Relationen so wenig als möglich, von den vota ad Imperatorem gar nichts ihren Privatsch

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR RK Verfassungsakten RHR 9-10-2-6
Titel:Dekret, daß die Personen, deren sich die Reichshofräte in Amtssachen bedienen, ein Handgelöbnis leisten sollen, und überhaupt, daß die Reichshofräte von ihren Relationen so wenig als möglich, von den vota ad Imperatorem gar nichts ihren Privatschreibern zum Abschreiben oder zur Einsicht geben sollen 1772
Entstehungszeitraum:1772
Stufe:Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1802
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2353222
 

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