AT-OeStA/HHStA RHR RK Verfassungsakten RHR 8-9-2-3 Dekret, daß die Reichshofräte ihre Re- und Korrelationen zur Registratur geben, bei Sachen, wo sie mit ein oder der anderen Partei verwandt sind, aus dem Rat treten und bei ihrer Abreise und Rückkehr sich beim Reichshofrat-Präsidenten oder dessen

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR RK Verfassungsakten RHR 8-9-2-3
Titel:Dekret, daß die Reichshofräte ihre Re- und Korrelationen zur Registratur geben, bei Sachen, wo sie mit ein oder der anderen Partei verwandt sind, aus dem Rat treten und bei ihrer Abreise und Rückkehr sich beim Reichshofrat-Präsidenten oder dessen Amtsverwalter anmelden sollen, 1731, 1766
Entstehungszeitraum:1731 - 1766
Stufe:Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1796
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2353215
 

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