Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/FHKA NHK Kredit |
Titel: | Kredit- und Staatsschulden |
Entstehungszeitraum: | 1757 - 1874 |
Stufe: | Bestand |
Frühere Signaturen: | Bestand Nr. 67 |
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Angaben zum Umfang |
Archivalienart: | Akten und Geschäftsbücher |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Hofkammer |
Verwaltungsgeschichte: | 1. Ständische Kreditdeputation 1757 - 1769 Die drückende Geldnot, die um 1760 die Fortführung des Krieges gegen Preußen in Frage zu stellen drohte, ließ 1761 einen von Graf Ludwig Zinzendorf schon 1758 vorgebrachten Finanzplan, wenn auch in etwas veränderter Form, aufgreifen. Es galt bei der neuen Finanzoperation vor allem eine Verbreiterung der Kreditbasis zu erreichen, die Stände aller deutschen Erbländer für eine Gesamtbürgerschaft zu gewinnen („nationalcredit“) und in einträchtigem Zusammenwirken mit ihnen den finanziellen Erfolg sicherzustellen. Graf Zinzendorf, nach einigen Monaten trat an seine Stelle Friedrich Graf Hatzfeld zu Gleichen, hatte die Leitung jener "ständischen creditdeputation" zu übernehmen, in deren Hände die Durchführung des Planes gelegt wurde (Handschreiben vom 15. April 1761). Die Deputation blieb bestehen, bis die ihr gesetzte Aufgabe, "einen neuen credit von 6 millionen", aus denen späterhin 18 Millionen wurden, zu garantieren und die Rückeinlösung der dafür ausgegebenen Obligationen zu überwachen, voll erfüllt war. Ein Reskript der Hofkanzlei vom 3. Juni 1768 stellte die Beendigung der Tätigkeit der Deputation fest, doch zog sich ihre Liquidierung noch bis in das Jahr 1769 hinein.
2. Staatsschulden-Akten 1763-1801 Eine Kommission zur "Besorgung der gesamten Schulden" unter Graf Rudolf Chotek wird schon 1760 eingesetzt; Ende 1761 kommt es (nach Auflösung des Direktoriums) zur Schaffung der Hofrechenkammer, der Hofkammer und der Generalkassadirektion. Das Kreditwesen wird von Hatzfeld besorgt - er ist Präses der Ständischen Kreditkoon, des Banko und der GenKassa und ab 1765 auch der HK. Die Sonderlegung der Akten erfolgt erst ab September 1763; erst nach dem Friedensschluß kann man ernsthaft eine gesunde Schuldenpolitik betreiben.
3. Finanzhofkommission 1796-1820 In dieser Finanzzentralstelle wird für den Staatskredit eine eigene geheime Stelle, die „Finanzhofkommission“ (Beginn des Fonds „Kredit“) geschaffen. Diese wird als „Geheime Credit-Direction“ unter Kollowrat selbständig Diese neue Zentralfinanzinstitution erhält eine eigene Abteilung namens „KreditHofKoon“. 1806 wird eine Reihe „Geheime Akten“ geschaffen, die bis 1796 zurück ergänzt wird. Hier werden die Geheimen Kreditsachen behandelt
4. Kreditakten A.A.-Akten 1759-1810 Dieser Bestand ist nicht organisch gewachsen, sondern eine aus praktischen Gründen bei der Kredit-Sektion der Hofkammer angelegte Sammlung von Aktenstücken der jeweils obersten Finanzhofstelle (Hofkammer, Direktorium usw.), die sich inhaltlich mehr oder weniger eindeutig um den zentralen Betreff Feststellung und Bedeckung der Staatserfordernisse gruppieren. Es sind zu allermeist Stücke von entscheidender Bedeutung, über die ein eigenes Verzeichnis Aufschluss gibt. Der Zeitpunkt der Anlage der Sammlung war nicht feststellbar, auch konnte für eine Deutung des Namens „A.A.-Akten“ kein Anhaltspunkt gefunden werden.
5. Kreditabteilung 1821-1874 Die Kreditabteilung umfasst die Akten der III. Registraturabteilung der Allgemeinen Hofkammer bzw. des Finanzministeriums für den Zeitraum zwischen 1821 bis 1874. Diese Akten stammen hauptsächlich von Seiten des Kameralsenates bzw. des Senates III der allgemeinen Hofkammer, nach 1848 von den Sektionen für Staatsausgaben und Kassawesen sowie Budget- und Kreditwesen. |
Archivierungsgeschichte: | Die Sonderlegung der „Expedition in Staatsschuldensachen“, die stets in den Bereich der obersten Finanzstelle (Hofkammer, Directorium in et publicis) gehört hatten, steht im engen Zusammenhange mit der Reform der Zentralverwaltung von 1761. Schon zu Ende des Jahres 1760 war eine eigene Hofkommission "zu verfassung eines haubt-finanz-systematis und besorgung der gesamten schulden des k.k. aerarii" unter dem Präsidium des Grafen Rudolph Chotek niedergesetzt worden, deren Vorschläge aber über die engen Grenzen organisatorischer Verbesserungen und Feststellung möglichster Ausgabsbeschränkungen nicht hinaus kamen. Die nicht auf praktische Ziele, sondern auf ein mehr theoretisches Erfassen der vorliegenden Probleme abgestellten Aufgaben dieser Kommission gingen dann an die drei durch die Reform von 1761 geschaffenen Finanzhofstellen über. Die mit der Schaffung einer Generalkassa und einer Hofrechenkammer und mit der Erneuerung der Ministerialbankodeputation und Hofkammer notwendig gewordenen Verteilung der Finanzagenden auf mehrere Stellen aber brachte das gesamte Kreditwesen und damit folgerichtig die tatsächliche Bearbeitung aller Fragen des Staatsschuldenwesens an den Grafen Hatzfeld, der die Präsidien der Ständischen Kreditdeputation, des Banko und der Generalkassa in seiner Hand vereinigte, wenn auch Hofkammer und Hofrechenkammer von der Durchführung einschneidender Maßnahmen um ihre Meinung anzugehen waren. Dass die Absonderung der „Staatsschuldenakten“, trotzdem die organisatorische Bindung der einschlägigen Kompetenzen an Hatzfeld als Präsidenten der Generalkassa bereits im Dezember 1761 erfolgte, erst zwei Jahre später (September 1763) durchgeführt wurde, erklärt sich mit den Schwierigkeiten, denen die Reform von 1761 allenthalben begegnete. Auch bot wohl erst die Herstellung des Friedens die Möglichkeit, „einen klaren Einblick in die Einnahmen und Ausgaben des Staates“und damit die Grundlage für eine gesunde Schuldenpolitik zu gewinnen. Begünstigt wurde die Sonderstellung des Schuldenwesens wohl noch durch den Umstand, dass Franz I., der Gemahl Maria Theresias, diesem Zweige des Finanzwesens seine tätige Fürsorge zuwendete; sie wurde dann auch durch die Reform des Jahres 1765 nicht berührt und fand erst mit der Neuorganisation der zentralen Verwaltung im Jahre 1801, welche die Hofkammer, den Banko und die Kommerzstelle mit der Hofkanzlei zusammenlegte und nur die „Finanz- und Kreditangelegenheiten“ außerhalb ließ, für die eine „Geheime Credit-Direction“ eingerichtet wurde, ihr Ende. Die Akten der Kreditabteilung befanden sich für den Zeitraum von 1821 bis 1848 im Hofkammerarchiv, für den Zeitraum von 1849 bis 1874 im Finanzarchiv. Im Sommer 1997 bzw. im Sommer 2006 wurden beide Teilbestände in das Zentralgebäude des Staatsarchivs in Erdberg übersiedelt, neu kartoniert und verzeichnet. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Kredit-Hofkommission 1796-1820 Der 177 Faszikel zählende Aktenbestand ist, wie die nachstehenden Übersicht ausweist, nach Materien unterteilt und wie durch die 54 Bände umfassenden Register (Protokolle mit beigebundenen Indizes) erschlossen; die kaiserlichen Entschließungen sind in den sechs Bänden „Hofresolutionsbücher“ gesammelt. |
Ordnung und Klassifikation: | Die Akten liegen innerhalb der Reihen nach meist geographischen Betreffssignaturen, dann chronologisch nach Zahlen |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist ohne Einschränkungen zugänglich |
Reproduktionsbestimmungen: | Gemäß § X (Nutzung von Archivgut durch Anforderung von Reproduktionen) und § XIV (Entgelte) der Benutzungsordnung des Österreichischen Staatsarchivs (§ 10 Bundesarchivgesetz), in der jeweils gültigen Form. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Indizes und Protokolle |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1904 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2090 |
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