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AT-OeStA/FHKA NHK Kaale Ö Österreichisches Kamerale, 1762-1874 (Bestand)
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/FHKA NHK Kaale Ö |
Titel: | Österreichisches Kamerale |
Entstehungszeitraum: | 1762 - 1874 |
Stufe: | Bestand |
Frühere Signaturen: | 32. |
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Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 3500 |
Archivalienart: | Akten und Geschäftsbücher |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | k.k. Hofkammer, k.k. Finanzministerium |
Verwaltungsgeschichte: | Der Bestand "Österreichisches Kamerale" umfasst die aus der Verwaltungstätigkeit der Hofkammer in den österreichischen Ländern seit dem Jahre 1762 hervorgegangenen Akten. Den Ausgangspunkt für diese Tätigkeit bildet die Aufhebung des "Directoriums in publicis et cameralibus" und die Wiederbetrauung der Hofkammer mit der Bewirtschaftung der Finanzen in den österreichischen Ländern, welche sie bei der Haugwitzischen Neuordnung an das Directorium hatte abgeben müssen. Die Wiederherstellung der Kammer erfolgte mit Handschreiben Maria Theresias vom 23. Dezember 1761. So setzt der Bestand "Kamerale" 1762 ein und reicht bis zum Jahre 1874. Die zeitweise Vereinigung der finanziellen mit den politischen Geschäften in einer Stelle unter Joseph II. und Franz I. (Vereinigte Hofstellen) hat in der Struktur der Kameralregistratur keine Spuren hinterlassen. Hingegen wirkt sich der Umstand, dass die Akten über die Verwaltung jener österreichischen Gefälle, die noch 1762 der Wiener Stadtbank verpfändet waren, und das war ihre überwiegende Mehrheit, in die Registratur der Ministerialbankodeputation als der staatlichen Aufsichtsbehörde der Stadtbank gekommen sind, sehr stark auf den Umfang der entsprechenden Abteilung des Bestandes Kamerale aus. Im Großen gesehen, sind die im so genannten Kamerale vereinigten Aktengruppen weniger aus der zentralen Bewirtschaftung des Einnahmewesens und der Bemühung um eine wachsende Ergiebigkeit der Gefälle als aus der Aufsicht auf das Ausgabewesen, aus der Verteilung der Steuereingänge auf die verschiedenen Zweige der Hof- und Staatsverwaltung hervorgegangen. Die Akten über die Gefällseingänge und über die Maßnahmen zur Hebung der Ergiebigkeit der einzelnen Steuerquellen sind in diesen Jahren zumeist in der Abteilung "Bankale" vereinigt und es ist für diese Zuweisung gleichgültig, ob der "Banco" die Fiktion seiner Unabhängigkeit von der staatlichen Finanzverwaltung (wie etwa 1762) noch aufrechtzuerhalten vermag oder ob die ihn leitende Ministerialbankodeputation - wie in den theresianischen Spätjahren - bereits mehr oder weniger offenkundig zu einer Abteilung der Hofkammer geworden ist. Wenn nun aber auch zusammenfassend die Bezeichnung "Bankale" für bestimmte Aktengruppen seit dem Aufhören der Gefällsverpfändung an die Wiener Stadtbank und dem Aufgehen der Banko- Verwaltung in der allgemeinen Finanzverwaltung der Hofkammer nur mehr eine historische Erinnerung darstellt, so hatte sich doch die Gleichsetzung von "Banko" mit "Gefälle" im Laufe der Jahrzehnte so eingebürgert, das man auch weiterhin bei dieser Teilung der Registratur in eine kamerale und eine bankale Abteilung nicht nur verblieb, sondern diese Scheidung sogar noch verallgemeinerte, z.b. sind die Akten der zentralen Verwaltung des Tabakgefälles für die Zeit von 1762 bis 1800 in der Faszikulatur 12 des Bestandes Kamerale vereinigt. Daraus kann man abnehmen, dass das Tabakgefälle als ein nicht an den Banko verpfändetes Gefälle von der Hofkammer betreut wurde; trotzdem gelangen diese Akten seit 1801 wie die meisten anderen Gefällsakten in die Gefälls (Bankal) registratur der Hofkammer, ohne dass eine organisatorische Änderung dazu Anlass gegeben hätte. Ähnlich ist aus der Tatsache, dass sich die Akten der Faszikulatur 7 "Maut- und Ungeldwesen Tirols" von 1762 bis zur Abtretung Tirols 1805 im Kamerale befinden, die "Freiheit" dieser Gefälle zu erschließen; gleichwohl gehen auch sie nach der Rückgabe Tirols an Österreich 1814 an die bankale Abteilung der Registratur über. Die Abteilung 6 des Kamerale enthält Ausseer Salzakten von 1762 bis 1766. Das scheint |
| merkwürdig, denn die Erträgnisse des Salzkammergutes bildeten damals ein Hauptgefälle des Bankos. Aber diese Anomalie erklärt sich rasch: es gab 1762-1766 eine Untersuchungshofkommission zur Abstellung von Unzukömmlichkeiten im Salzkammergut, die der Aufsicht der Hofkammer unterstellt war und die Faszikulatur 6 enthält lediglich die aus der Korrespondenz mit ihr erwachsenen Akten. |
Archivierungsgeschichte: | Die Maut- und Salzagenden Galiziens, gesammelt in den Faszikulaturen 7,8 und 9, sind von der Galizischen Hofkommission 1776 an die Hofkammer gekommen und gehen daher in die Kamerale Registratur ein; 1801 werden dann aber auch diese Akten ohne dass irgend eine Änderung in den Zuständigkeiten der Stelle, erfolgt wäre, von der sie stammen, "bankal" registriert. Klare eindeutige Voraussetzungen für die Zuweisung der Akten an das alte bankale oder kamerale Registraturdepartement hat erst die 1816 erfolgte Zweiteilung der Agenden der Hofkammer geschaffen, die die Behandlung der Einnahmen einem Gefälls- und der Ausgaben einem Kameralsenat zuwies. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Den Inhalt der Akten bilden die Ausgaben der staatlichen Verwaltung für Systemisierung und Organisation der Behörden, Gebühren, Pensionen und Provisionen der Beamten und Diener, Kautionen, ferner Einnahmen aus den Kameralgefällen und deren Verwaltung wie Post, Taxen, Stempel, Lotto und Ärarialfabriken. Die Faszikulatur dieser Abteilung umfaßt die Nummern 1 bis 76, von welchen jedoch eine größere Anzahl teils aus inneren sachlichen Gründen, teil in Folge von Skartierung nicht mehr vorhanden ist, und zwar die Faszikel 4 ( fehlt bis 1848, 1849-1857 "Konsularwesen"), 7 ( fehlt bis 1848, 1849-1856 "Handels- und Gewerbekammern"), 8, 12, 26, 31, 33, 44, 46 (fehlt bis 1848, 1858-1874 Provisionsangelegnenheiten von Triest und dem Küstenlande), 50, 53-57, 59-61, 63-66, 68-69, 71 und 73. Bezüglich der systematischen Einteilung dieser Abteilung ist zu beachten, dass Faszikel 1 die finanziellen Angelegenheiten und Personalien der Hofkammer bzw. des Finanzministeriums, Fasz. 3 die des Reichsrates, Reichstages und Staatsrates, Fasz. 5 die der übrigen Zentralstellen, Fasz 37 die der finanziellen und Organisations- Angelegenheiten der finanziellen, politischen und gerichtlichen Verwaltung von Tirol und Vorarlberg, Fasz 38 von Siebenbürgen, 39 von Böhmen, Fasz. 40-42 von Steiermark, Kärnten Krain, 43 von Mähren und Schlesien, Fasz. 45 von Oberösterreich und Salzburg, 46 vom Küstenland, 47 von Lombardo- Venetien (zeitweise mit Dalmatien) , 48 von Ungarn, 49 von Niederösterreich enthält. Hievon weisen Faszikel 1 und 5 eine Größere Anzahl von Unterabteilungen, ersterer nach Dienstkategorien, letzterer nach den einzelnen Zentralstellen auf. Die angeführten Faszikelbezeichnungen erscheinen nebst den Unterabteilungen wieder als Unterteilungsbezeichnungen der Faszikulatur 10, welche die einzelnen Pensions-, Provisions und Gnadengaben- Fälle behandelnden Akten zumeist von 1858 an enthält, während von 1821 bis 1857 eine alphabetische Ordnung (nach Anfangsbuchstaben der Personennamen) eingehalten wurde. Ebenso alphabetisch geordnet sind die Taxen betreffenden Personalakten der Faszikulatur 11. Umfangreichere Faszikelbestände sind teils nach Monaten, teils nach Aktenzahlen unterteilt Einzelne der eingegangenen Faszikulaturen wurden 1871 für andere neu zugewachsenen Materien verwendet, und zwar Fasz. 21 für die Staatsdruckerei, 22 für das Verordnungsblatt des Finanzministerium, 24 für die Agenden der Papierfabriken Schlögelmühl und der Porzellanfabrik in Wien. Ein großer Teil der Bestände dieser Abteilung ging mit dem Jahre 1856 an die neuerrichtete V. Registraturs- Abteilung (Gebühren- Abteilung) über, so in die Faszikulaturen 1, 11, 13, 16 (tw), 19, 21, 25, 29 enthaltenen Materien, während die Materien der Faszikulatur 9 im Jahre 1849 an das Handelsministerium, 22 an die II. Abteilung 1855 übergingen, doch sind die Grenzjahre mit Rücksicht auf die nach Jahresschluß vollzogenen Erledigungen nicht genau eingehalten. Die Faszikulatur der Kameralabteilung umfasst nach 1849 76 Signaturen, von denen jedoch durch Umorganisationen der Geschäftsverteilung und wegen Skartierung folgende Signaturen fehlen: 8 (Salzwesen, im Bankale), 12 (Tabakwesen, im Bankale), 14, 15, 31 (k.k. Garden), 33 (Pässe), 44 (Provinzialagenden von Schlesien), 50, 53 bis 57, 59 bis 61, 63 bis 66, 68, 69 , 71 bis 73. |
Ordnung und Klassifikation: | Geordnet sind die Akten der Kameralabteilung nach Faszikulaturen (Sachgebieten), die mit Zahlencodes zwischen "1" und "76" bezeichnet werden , dazu gibt es weitere Abstufungen durch ebenfalls mit Zahlen oder mit Buchstaben gekennzeichneten Unterteilungen. Innerhalb dieser Sachgebiete sind die Akten chronologisch nach Jahrgängen von 1762 bis 1874 abgelegt, innerhalb der Jahrgänge sind die Akten jeweils aufsteigend nach den Registraturzahlen zwischen 1 und (maximal) 70.000 geordnet. |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist frei zugänglich, gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung. |
Reproduktionsbestimmungen: | Gemäß § X (Nutzung von Archivgut durch Anforderung von Reproduktionen) und § XIV (Entgelte) der Benutzungsordnung des Österreichischen Staatsarchivs (§ 10 Bundesarchivgesetz), in der jeweils gültigen Form. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Die Detailrecherche kann über die originalen Indizes und Protokolle statt finden. Dazu existiert bis 1865 eine eigene Reihe mit Indizes zu Pensionsangelegenheiten. Geschäftsbücher: Indizes der I. Abteilung, 190 Bände Indizes zu den Pensionsakten (1830-1865), 36 Bände Indizes zu den Akten über Staatsdruckerei- und Fabriksangelegenheiten (1871-1874), 4 Bände Indizes zu den Vortragskonzepten (1849-1857), 5 Bände Normalienindizes (1800-1870), 10 Bände Nummernbücher, 72 Bände Protokolle der I. Sektion des Finanzministerums (1859-1862), 15 Bände und Protokollsindizes hiezu, 5 Bände |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1904 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2053 |
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