Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OEStA/FHKA NHK Baale |
Titel: | Bankale |
Entstehungszeitraum: | 1703 - 1874 |
Stufe: | Bestand |
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Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 6550 |
Archivalienart: | Akten und Geschäftsbücher |
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Angaben zum Kontext |
Verwaltungsgeschichte: | Die schweren Erschütterungen, denen der staatliche Kredit zu Anfang des 18. Jahrhunderts ausgesetzt war, führten seit 1703 zu verschiedenen Versuchen der Aufrichtung staatlicher Bankinstitute, von denen man hoffte, sie würden einerseits das Vertrauen des Publikums gewinnen und anderseits dem in Finanznöten befindlichen Staat die notwendigen Summen zur Verfügung stellen können. Diesen Versuchen war aber ein Gelingen erst dann beschieden, als man den Gedanken, den Staat als Vertrauenswerber vorzuschieben, gänzlich fallen ließ und in der Stadt Wien einen Garanten fand, der beide Bedingungen erfüllen konnte. Die mit 8. März 1706 ihre Tätigkeit beginnende Wiener Stadtbank, welche die ihr vorausgehende Girobank aufnahm, sollte ein von der Regierung vollständig unabhängiges Institut sein; die Stadt Wien hatte die Verantwortung für die statutengemäße Führung der Bankgeschäfte und die bestmögliche Ausnützung der zur Bankdotation gehörenden Einnahmequellen zu tragen. Die Leitung der neuen Bank durch die Stadt Wien selbst war allerdings von allem Anfang an eine Fiktion, da die als Mittler zwischen Regierung und Bank einsetzte "Hof-Bankodeputation" oder "Ministerial-Bankodeputation", in welcher zwar Vertreter der Stadt mit dem Bürgermeister an der Spitze sassen, in der aber doch die staatlichen Beamten das Übergewicht hatten, sich zum eigentlichen Bankgubernium aufschwang. Die Folge davon war, dass die Gefälle, die der Staat an die Bank als Pfand für gewährte Kredite hingab, nicht, wie es hätte kontraktgemäß sein sollen, in das Eigentum des Banko übergingen, sondern dass nur die Erträgnisse der Bank zugute kamen, während ihre Bewirtschaftung in den Händen der Ministerialbankodeputation verblieb. Diese Entwicklung, die das Schwergewicht des Einflusses auf den Banko zugunsten des Staates verschob, erreichte einen Höhepunkt, als 1759 Graf Rudolf Chotek die Präsidien von Hofkammer und Ministerialbankodeputation in seiner Hand vereinigte. Damit war im Grunde der Stadtbanko zu einem (freilich selbstständig verwalteten) staatlichen Finanzamt geworden, „es gab keine vom Staatsvermögen separierte Bankdotation mehr, an die Stelle der bisher üblichen Recessierung zwischen der Hofkammer und Bank (bei Übernahme neuer Staatsschulden) trat eine einfache Kassendisposition“. Aber auch diese zu einer inhaltlosen Äußerlichkeit gewordene Sonderstellung des Banko, die trotz mancher Bestrebungen einflussreicher Persönlichkeiten, wie z.B. des Staatskanzlers Fürsten Kaunitz, dem Schein ein Ende zu machen, und den Banko der staatlichen Finanzzentralstelle einzuverleiben, aufrecht erhalten wurde, tat, da die Staatswirtschaft infolge gründlicher Reformen den staatlichen Kredit ungemein gehoben hatte, noch bis in die schweren Erschütterungen der Franzosenkriege hinein ihre guten Dienste. Erst die unerhörte Inflation der ersten anderthalb Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts nahm dem alten Institute das ganze Vertrauen. Und es ist bezeichnend für die enge Verflochtenheit des Wiener Stadtbanko, d.h. der Ministerialbankodeputation mit der staatlichen Finanzverwaltung der Hofkammer, dass, als im Jahre 1816 eine gründliche staatsfinanzielle Sanierung in Angriff genommen wurde und an die Stelle der Wiener Stadtbank die priviligierte Nationalbank trat, die als Aktienbank auf ganz anderen Grundlagen fußte wie ihre Vorgängerin, die Agenden der Ministerialbankodeputation vom Gefälls- und Kameral-Senat der neu organisierten "allgemeinen Hofkammer" übernommen werden konnten, ohne dass diese finanzgeschichtliche Wende im äußeren Bild der Hofkammerregistratur überhaupt zum Ausdruck kommt. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Der Bestand Bankale stellt sich somit als der Niederschlag der Tätigkeit der Ministerialbankodeputation und d.h. wieder der Leitung der Wiener Stadtbank dar. Er umfasst vier große Reihen: „Altes Bankale“ 1703-1764, dass nach Ländern geordnete „Bankale“ 1765-1796, das „Neue Bankale“ 1797-1820 und zuletzt die "Bankal- bzw. Gefällenabteilung". Diese umfasst die II. Registratursabteilung der Allgemeinen Hofkammer (Gefällen-Senat) bzw. des Finanzministeriums (Gefällen-Sektion, Sektion für indirekte Steuern) für den Zeitraum von 1821 bis 1874. Schwerpunktmässig beinhaltet der Bestand die Finanzwache (Organisation, Einteilung, Personalia), Zoll- und Mautangelegenheiten, alle Arten der indirekten Besteuerung und Gefälle (Getränke- und Lebensmittelbesteuerung, allgemeine Verzehrungssteuer, Salz- und Tabakgefälle), Steuerbehörden ... |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist frei zugänglich, gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung. |
Reproduktionsbestimmungen: | Gemäß § X (Nutzung von Archivgut durch Anforderung von Reproduktionen) und § XIV (Entgelte) der Benutzungsordnung des Österreichischen Staatsarchivs (§ 10 Bundesarchivgesetz), in der jeweils gültigen Form. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Indizes und Protokolle |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1904 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2029 |
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