Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/FHKA AHK GFK |
Titel: | Geheime Finanzkonferenz |
Entstehungszeitraum: | 1716 - 1741 |
Stufe: | Teilbestand |
Frühere Signaturen: | Bestand Nr. 28 |
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Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 26 |
Archivalienart: | Buch |
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Angaben zum Kontext |
Verwaltungsgeschichte: | Um dem Verfall der Finanzen – man stand unmittelbar nach dem Abschluss des spanischen Erbfolgekrieges und noch mitten in den Versuchen, ein staatliches Kreditinstitut zu schaffen – auch auf dem Wege einer Verbesserung der Organisation ihrer Verwaltung entgegenzuwirken und namentlich ihre zentrale Leitung und Kontrolle zu ermöglichen, wurde mit kaiserlicher Resolution vom 19. August 1716 die grundsätzlich bereits beschlossenen geheime Finanzkonferenz aktiviert. Sie sollte als oberstes, bloss beratenes Organ (ohne jede Exekutive) über den zentralen Finanzinstitutionen Hofkammer und Bankalität stehen und alles, „was directe vel indirecte in die finanzen einläuft“, für eine kaiserliche Beschlussfassung vorbereiten. Mit dem Erlahmen des Interesses des Kaisers an der neuen Einrichtung sank auch deren Ansehen und Einfluss, traten die Nachteile gremialer Geschäftsbehandlungen stärker hervor; 1741 wurde sie von Maria Theresia aufgehoben. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Vom Aktenniederschlag der Konferenz haben sich als eigener Bestand nur die Sitzprotokolle erhalten, die Berichte und Dekrete liegen im Bestand "Hoffinanz". Die Protokolle setzen mit dem 16. September 1716 ein und reichen herauf bis zum 16. Februar 1741. Sie sind jahrweise zusammengefasst und füllen 26 weiße Ganzlederbände, deren jeder mit einem Index versehen ist. Nicht alle Protokolle sind Originale, es wurden zum guten Teil auch Konzepte, bzw. Abschriften zusammengebunden. Für einzelne Verhandlungen sind vielfach Beilagenstücke angefügt. Stellung und Geschäftsgang der geheimen Finanzkonferenz bedingen den hohen Quellenwert dieser Protokolle. |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Reproduktionsbestimmungen: | Gemäß § X (Nutzung von Archivgut durch Anforderung von Reproduktionen) und § XIV (Entgelte) der Benutzungsordnung des Österreichischen Staatsarchivs (§ 10 Bundesarchivgesetz) |
Sprache: | Deutsch |
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Angaben zu verwandtem Material |
Verwandtes Material: | Bestand "Hoffinanz" |
Veröffentlichungen: | Stefan Seitschek, Zu verhütung nachtheiliger confusion und unordnung. Die Geheime Finanzkonferenz, in: Stefan Seitschek, Sandra Hertel (Hrsg.), Herrschaft und Repräsentation in der Habsburgermonarchie (1700–1740). Die kaiserliche Familie, die habsburgischen Länder und das Reich (bibliothek altes Reich 31). deGruyter 2020, S. 283−328. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1771 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1976 |
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