AT-OeStA/HHStA UR AUR 4269 Dompropst Friedrich von Salzburg, Abt Ruprecht von St. Peter, Gerhoh von Radeck, Konrad von Kuchl, Kuno von Teising, Hertneid von dem Thurn und Hermann von Bergheim als Schiedsleute zwischen Erzbischof Weichart von Salzburg und Seifried von Rottenburg und ihrer Leute, Di

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 4269
Titel:Dompropst Friedrich von Salzburg, Abt Ruprecht von St. Peter, Gerhoh von Radeck, Konrad von Kuchl, Kuno von Teising, Hertneid von dem Thurn und Hermann von Bergheim als Schiedsleute zwischen Erzbischof Weichart von Salzburg und Seifried von Rottenburg und ihrer Leute, Diener und Untertanen entscheiden: (1.) Das Gut Burgstall, auf das Seifried einst gegen Erzbischof Konrad von Salzburg verzichtet hat, soll dem Erzbischof bleiben, der es von Seifried und Konrad und Ortolf den Ganzen gekauft hat. (2.) Auf die 9 Mark Kreuzerpfennig, Schaden des Karl von Erlau, soll Seifried keine Forderung an Salzburg haben. (3.) Wegen des Schadens, den Seifried fordert, wegen Ulrich den Schöner und anderen Gotteshausleuten und Rossen, die mit ihm gefangen genommen wurden von den Bürgern von Hall, soll jede Forderung ab sein, da er nach Aussage des Richters Bürge der Leute war. (4.) Die Forderung des Erzbischofs wegen der Leute, die Seifried November 30 fangen und auf der Straße ausheben ließ, als sie von der Etsch herausfuhren, die ihm 100 Mark Kreuzerpfennig verborgen mußten, und die Bürgschaft soll ab sein und soll Seifried den Leuten die 18 Mark gelten. Die 200 Mark, die Seifried rechnet auf Kost und Reise, und 300 Mark der Gotteshausleute wegen Arbeitsversäumnis und Schaden sollen ab sein. Welche von den Leuten Anspruch erheben, daß sie in Seifrieds Geleit geschädigt wurden, soll er auf einem Tag durch Thomas von Freuntsperg entschädigen lassen. (5.) Wegen der 5 Faß Wein, die der Schilher von Rattenberg genommen hat und die darum getane Borgschaft soll entschieden werden, bis die zwei Fürsten und ihre Ratgeber zusammenkommen, wie es früher getaidingt ist. Ausgenommen das 5. Faß, das Seifried ausgetrunken hat, das dem Friedlein von Mühldorf zu gelten der Erzbischof auf sich genommen hat. (6.) Wegen der 100 Mark Schaden um Lempersbichl, den die Salzburg Leute genommen haben, soll es bleiben, bis die Fürsten zu einander kommen, Ebenso auch wegen der Leute, die in Seifrieds Pflege sind und den Herzogen von Kärnten angehören. (7.) Aller Haß soll ab sein zwischen den Parteien und ihren Leuten. (8.) Für die Schäden im Dienste soll der Erzbischof dem Seifried 100 Mark Kreuzerpfennig geben, wovon er bereits gegeben hat 14 Mark wegen Friedlein von Mühldorf und 18 Mark wegen den Leuten aus dem Zillertal, worum sie von Seifried und seinen Leuten geschädigt worden waren.
Entstehungszeitraum:01.01.1314
Entstehungszeitraum, Anm.:von christes gepurt ergangen waren 1314 jar, an dem Ebenweich tage
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 8/35; Salzburg
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Dompropst Friedrich von Salzburg, Abt Ruprecht von St. Peter, Gerhoh von Radeck, Konrad von Kuchl, Kuno von Teising, Hertneid von dem Thurn und Hermann von Bergheim
Empfänger/Vertragspartner:Erzbischof Weichart von Salzburg und Seifried von Rottenburg
Ort:Salzburg
Sprache:Deutsch
Siegel:7 anhangende Siegel
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Martin, Regesten II Nr. 1141
Website:http://monasterium.net/mom/AT-HHStA/SbgE/AUR_1314_I_01/charter
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1344
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1652369
 

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