Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA UR AUR 4213 |
| Titel: | Untersuchung der Wahl des böhmischen Protonotars Nikolaus zum Bischof von Regensburg |
| Entstehungszeitraum: | 04.04.1313 |
| Entstehungszeitraum, Anm.: | fer. IIII post dom. Iudica anno domini millesimo trecentesiomo terciodecimo |
| Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zum Kontext |
| Provenienz: | Rep. 11; Salzburg Domkapitel |
| Archivalienart: | Urkunde |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Regest: | Propst Eberhard von Berchtesgaden und Domherr Karl von Salzburg, als April 4 im bischöflichen Palast der Prüfung in der Angelegenheit der Wahl des königlich böhmischen Protonotars Mag. Nikolaus zum Bischof von Regensburg vorsitzend, weisen MR II 1118 vor, welches Stück gleich MR II 1116 verlesen wurde. Hierauf erklärte Kanonikus Heinrich Redbitzer, eidlich befragt, daß er, da sein Kollege, der Abt, verhindert sei, diesem Auftrag nachgekommen sei. Nachdem von keiner Seite ein Einwand gegen die Wahl erhoben worden war, wurde der Termin bis zur Kompletzeit verlängert. Als auch dann kein Opponent erschien, erklärten die Kommissäre, daß ein Einwand künftig nicht mehr entgegengenommen werde und nun zur vorgeschriebenen Prüfung der Wahl geschritten werden könne, und bestimmten den folgenden Tag - April 5 - hiezu. Zunächst erschienen Mag. Nikolaus, weiters der Domdekan und die meisten vom Kapitel, die um die Fortsetzung des Aktes baten, und um das inserierte Wahlinstrument (MR II 1115.). Hierauf wurde der Erwählte geprüft und für tauglich befunden, indem er wegen Pluralität der Pfründen und Mangel der Priesterweihe päpstliche Dispensbullen vorweisen konnte, die inseriert weiden (Papst Klemens von von 1310 Okt. 1 und 1311 Juni 20 an den Mag. Nikolaus von Austr., Thesaurar von Eichstätt). Hierauf wurden Dompropst Konrad, Dekan Konrad, Scholastiker Albert und die anderen Kanoniker geprüft, worauf die Kommissäre kraft ihrer Vollmacht namens des Erzbischofs die Wahl bestätigten und dem Erwählten die volle Regierungsgewalt erteilten. Dieser Vorgang wurde von Berthold, Tabellio des Regensburger Konsistoriums, und Heinrich, Notar des Propstes von Berchtesgaden, aufgezeichnet. Hierauf haben sie den Erwählten in den körperlichen Besitz der Regensburger Kirche eingeführt, ihm den bischöflichen Palast übergeben und den Klerus zum Gehorsam aufgefordert. Die geschwornen Notare haben diese Urkunde geschrieben und die Kommissäre sie besiegelt; Dompropst und Dekan und Kapitel siegeln mit. |
| Aussteller: | Propst Eberhard von Berchtesgaden und Domherr Karl von Salzburg |
| Empfänger/Vertragspartner: | - |
| Ort: | Regensburg |
| Sprache: | Latein |
| Siegel: | 2 anhangende Siegel, fehlen |
| Beschreibstoff: | Pergament |
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Angaben zur Benutzung |
| Reproduktion vorhanden: | Digitale Aufnahme |
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Behältnisse |
| Anzahl: | 1 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1343 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1652360 |
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