AT-OeStA/HHStA UR AUR 3847 Bischof Heinrich von Gurk, Vicedom Gerold von Friesach und Friedrich von Leibnitz als von Erzbischof Konrad von Salzburg bestellte Schiedsrichter und Ulrich von Wallsee, Hauptmann und Truchseß von Steier, Friedrich von Stubenberg und Otto der jüngere von Liechtenstein al

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 3847
Titel:Bischof Heinrich von Gurk, Vicedom Gerold von Friesach und Friedrich von Leibnitz als von Erzbischof Konrad von Salzburg bestellte Schiedsrichter und Ulrich von Wallsee, Hauptmann und Truchseß von Steier, Friedrich von Stubenberg und Otto der jüngere von Liechtenstein als von ihren Freunden Hartnid und Amelreich von Pettau bestellte Schiedsrichter entscheiden wie folgt: (1.) Die Pettauer sollen ihre Häuser und Hofstätten, die sie und ihre Leute in der Stadt Pettau haben, über die zwölf Hofstätten, die sie laut der alten Handveste haben dürfen, bis 1310 November 11 verkaufen und ihr tägliches Gesinde in diesen zwölf Hofstätten beherbergen. (2.) Die Maut in der Stadt, die ihre Burghut ist, sollen sie nach alter Gewohnheit nehmen, doch von den Bürgern keine. (3.) Die Mühle an der Drau außerhalb der Stadt sollen sie ledig lassen. (4.) Sie sollen dem Erzbischof unbeschwert sein Berggericht lassen, wie es einst die Königsberger gehabt haben, von denen er es gekauft hat. Das Stadtrecht »gevellet an swes der grunt ist, es sei ir oder anderer Leut«. Was sie Weingärten auf dem Berge des Erzbischofs haben, von dem sollen sie Bergrecht und Zehent geben wie die früheren Besitzer. (5.) Sie sollen in und außerhalb der Stadt schirmen und ihre Burgsessen bewahren und behüten, wie sie es nach ihrer Handveste schuldig sind. Bezüglich der Kriege, die an den Gemerken sind, und wegen des Gemerkes zu Schwanberg und Sausal soll man bei den Umsessen Umfrage halten, und zwar noch vor Pfingsten, und dann die Frage innerhalb 14 Tagen ordnen. (6.) Werden zwischen dem Erzbischof und den Pettauern strittige Lehengüter ledig, soll man den Rechten nachfahren. Bezüglich der strittigen Dörfer Krenich, »Wode« und Gatschnik soll man den Handvesten nachgehen. Mit der »Weitsow« sollen die Pettauer nichts zu schaffen haben. (7.) Wenn der Erzbischof einen, die Pettauer aber zwei Burggrafen haben wollen, sollen die Pettauer bis Pfingsten hiefür den Beweis erbringen. (8.) Die Pettauer sollen den Holneckern ihr Gut zurückgeben und der Erzbischof soll bis Pfingsten zwischen ihnen entscheiden. (9.) Diese Punkte sollen den übrigen Verträgen zwischen dem Erzbischof und den Pettauern ohne Schaden sein. (10.) Der Erzbischof nimmt die Pettauer wieder in Gnaden auf.
Entstehungszeitraum:04.10.1309
Entstehungszeitraum, Anm.:von christes geburt waren 1309 jar, des naehsten samtztags nach sand michels tag
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 8/20; Salzburg Erzstift
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Bischof Heinrich von Gurk, Vicedom Gerold von Friesach und Friedrich von Leibnitz und Ulrich von Wallsee, Hauptmann und Truchseß von Steier, Friedrich von Stubenberg und Otto der jüngere von Liechtenstein
Ort:Graz
Sprache:Deutsch
Siegel:9 anhangende Siegel, 5 vorhanden, 4 fehlen
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Martin, Regesten II Nr. 944; Reg. Muchar, Gesch. d. Steierm. 6, 176; Pirchegger, Gesch. d. Stadt und Herrschaft Pettau in 35. Jahresbericht d. Gymnasiums Pettau 1904, 10.
Website:http://monasterium.net/mom/AT-HHStA/SbgE/AUR_1309_X_04/charter
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1339
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1652302
 

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