AT-OeStA/HHStA UR AUR 19922 Genannte Zeugen geben Kundschaften, dass das Reichenhaller Salz nicht in den Pinzgau und über den Tauern geführt werden dürfe und selbst die Goldegger es nicht über den Tauern und über die Brücke in Hallein bringen, sondern nur zu Wasser ausführen dürfen., 1414.06.10 (E

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 19922
Titel:Genannte Zeugen geben Kundschaften, dass das Reichenhaller Salz nicht in den Pinzgau und über den Tauern geführt werden dürfe und selbst die Goldegger es nicht über den Tauern und über die Brücke in Hallein bringen, sondern nur zu Wasser ausführen dürfen.
Entstehungszeitraum:10.06.1414
Entstehungszeitraum, Anm.:Geben zw zell in dem Pintzgew do man zalt von christi gepurd 1414 Iare an suntag vor sand veits tag
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Salzburg Erzstift
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Genannte Zeugen
Empfänger/Vertragspartner:Salzburg Erzstift
Ort:Zell am See
Sprache:Deutsch
Siegel:unter dem Kontext 5 aufgedrückte Siegel unter Papierdecke
Beschreibstoff:Papier

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Website:https://www.monasterium.net/mom/AT-HHStA/SbgE/AUR_1414_VI_10/charter
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1444
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1642026
 

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