Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AVA Justiz RG |
Titel: | Reichsgericht |
Entstehungszeitraum: | ca. 1867 - ca. 1918 |
Stufe: | Bestand |
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Angaben zum Umfang |
Archivalienart: | Akten |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Reichsgericht |
Verwaltungsgeschichte: | Das Reichsgericht (1867-1919) in der konstitutionellen Monarchie war ein Vorläufer des Verfassungsgerichtshofes. Die besondere Bedeutung des Reichsgerichts liegt darin, dass einige institutionelle Besonderheiten, die den österreichischen Verfassungsgerichtshof von anderen Verfassungsgerichten unterscheiden, schon dort zu finden sind. Das Reichsgericht wurde im Rahmen der Dezember-Verfassung von 1867 eingerichtet. Seine Kompetenzen waren auf die Entscheidung bestimmter Kompetenzkonflikte, bestimmter vermögensrechtlicher Ansprüche gegen Gebietskörperschaften und solcher Ansprüche zwischen Gebietskörperschaften sowie auf eine Beschwerdemöglichkeit der Staatsbürger wegen Verletzung ihrer politischen Rechte beschränkt. 1919 sind diese Kompetenzen dem deutsch-österreichischen Verfassungsgerichtshof übertragen worden. Von diesem sind sie 1920 - in zum Teil erheblich erweiteter Form - auf den Verfassungsgerichtshof der Republik Österreich übergegangen. Der Präsident des Reichsgerichts und sein Stellvertreter wurden vom Kaiser ohne Vorschlag, die zwölf Mitglieder und vier Ersatzmänner zu gleichen Teilen aufgrund von Dreiervorschlägen der beiden Häuser des Reichsrats ernannt. Abgesehen vom Erfordernis einer nicht spezifizierten Sachkunde war eine weitere Qualifikation für die Mitglieder des Reichsgerichts nicht vorgesehen. Unvereinbarkeitsbestimmungen fehlten. Die Mitglieder des Reichsgerichts wurden auf Lebenszeit bestellt. Das Reichsgericht kannte bereits die Funktion der so genannten Ständigen Referenten, die das Gericht aus seiner Mitte für die Dauer von drei Jahren wählte. Dem Vorsitzenden des Reichsgerichts kam ein Stimmrecht grundsätzlich - abgesehen von besonderen Fällen, in denen Stimmgleichheit auftreten konnte - nicht zu. Zur Entscheidung über Anklagen von Abgeordneten zum Reichsrat gegen Minister und über strafrechtliche Anklagen gegen Minister wurde 1867 ein Staatsgerichtshof eingerichtet, der bis 1919 bestanden hat. Dieser Gerichtshof setzte sich aus 24 unabhängigen, gesetzeskundigen Staatsbürgern zusammen, die je zur Hälfte vom Abgeordnetenhaus und vom Herrenhaus auf sechs Jahre gewählt wurden. Der Staatsgerichtshof ist niemals tätig geworden. In der republikanischen Ära wurde 1919 der deutsch-österreichische Verfassungsgerichtshof geschaffen. Ihm wurden die Aufgaben des ehemaligen Reichsgerichts und des ehemaligen Staatsgerichtshofes übertragen. Darüber hinaus wurde diesem Gerichtshof erstmals in eingeschränktem Umfang die Kompetenz zugewiesen, Gesetze zu prüfen, nämlich Gesetzesbeschlüsse einer Landesversammlung auf Antrag der Staatsregierung. Er bestand aus einem Präsidenten, seinem Stellvertreter und zunächst acht Mitgliedern und vier Ersatzmännern. Ihre Zahl wurde im selben Jahr auf zwölf Mitglieder und sechs Ersatzmänner erhöht. Alle wurden zunächst vom Staatsrat (auf den die dem Kaiser nach der Dezemberverfassung von 1867 zustehenden Rechte übergegangen waren), dann vom Präsidenten der Nationalversammlung auf Vorschlag der Staatsregierung ernannt. (Text aus www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/vfgh/geschichte.html) |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Entscheidungen des Reichsgerichtes |
Ordnung und Klassifikation: | Signaturen. Signatur 1: Landesauschüsse, Vereine Signatur 2: Kompetenz Konflikte Signatur 3: Ansprüche Signatur 4: Beschwerden Signatur 5: A limine |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Machinschriftliches Verzeichnis |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1948 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1601 |
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