AT-OeStA/HHStA LA Belgien Selekt Beydaels Belgien Selekt Beydaels, 16. Jh.-19. Jh. (Teilbestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA LA Belgien Selekt Beydaels
Titel:Belgien Selekt Beydaels
Entstehungszeitraum:16. Jh. - 19. Jh.
Stufe:Teilbestand

Angaben zum Kontext

Verwaltungsgeschichte:Die alte Institution der niederländischen Wappenkönige bestand schon im Mittelalter, in Brabant angeblich schon unter Herzog Johann III.
(1312—1355). Die Tradition verlangte auch, dass für jede Provinz ein eigener Wappenkönig sein Amt, auszuüben hatte. Über alle diese stand als höchste Instanz der oberste Wappenkönig, dem im 18. Jahrhundert der k. k. Ratstitel beigelegt wurde und der gewöhnlich auch die Stelle eines Wappenkönigs des Goldenen Vlieses bekleidete. Als verhältnismäßig frühe Regelung der Funktionen der Wappenkönige begegnet uns eine Verordnung des Statthalterpaares, des Erzherzogs Albert und der Infantin Isabella vom 14. Dez. 1616, wo im Artikel XIII allen Wappenkönigen aufgetragen wird, alte Wappenregister auszubessern und in geregelte Formen zu bringen, wo ferner angeordnet wird, dass alle, die auf Adel Anspruch zu haben glaubten, sich mit den Wappenkönigen in Verbindung zu setzen hätten. Diese Bestimmungen wurden dann durch eine weitere Verordnung vom 11. Dezember 1754 bestätigt. Eine weitere Verfügung vom 31. März 1782 regelte auch die Einrichtung der Heraldischen Kammer und schrieb bestimmte Maßnahmen zur Aufbewahrung der adeligen Geschlechtsregister vor, welche es dem ersten und den untergeordneten Wappenkönigen ermöglichen sollten, die Ahnenbeweise kritisch zu untersuchen. Die Zeugnisse der Wappenkönige besaßen damals unbedingte Beweiskraft. Aus diesen Funktionen der Wappenherolde und Genealogen entwickelte sich also die sogenannte Chambre héraldique des Pays-Bas, welche ihre Amtsräume in dem landesfürstlichen Palast zu Brüssel hatte und dort auch ihr Archiv. Durch den verhängnisvollen Brand des Jahres 1731 scheinen nebst dem ganzen Gebäude mit seinem Inhalt auch die Archivalien der Chambre héraldique vernichtet worden zu sein. Seitdem standen keine eigenen Amtsräume mehr zur Verfügung, und die einzelnen Wappenkönige amtierten in ihren Privatwohnungen - ein Gebrauch, der übrigens auch bei anderen amtlichen Stellen, etwa bei der des Audienciers, aus Raummangel geübt wurde. Dort verwahrten sie natürlich auch ihre Behelfe, Akten und Bücher. Die unter Vorsitz des ersten Wappenkönigs in Brüssel abgehaltenen Versammlungen bildeten von nun an die Chambre héraldique.
Beydaels bewarb sich im Jahre 1781 um die Stelle eines k. k. Rats und ersten Wappenkönigs und unterstützte sein Gesuch mit dem Angebote, die in seinem Besitz befindlichen genealogischen Bücher und Schriften nebst solchen, die ihm in Zukunft etwa noch zufallen sollten, gegen lebenslängliche Benützung aller dieser Materialien und der Werke der Bibliothéque héraldique sogleich der Statthalterschaft als Geschenk zu überlassen. Beydaels erhielt damals diese Stelle und allem Anschein nach gelang es ihm, die einigermaßen im Abstieg begriffene Chambre héraldique wieder zu beleben, das Amt auszugestalten und die Materialien seines Bureaus durch allerlei Spenden, durch Erwerbung von Werken aufgehobener Klöster, durch handschriftliche Aufzeichnungen, durch Sammeln von Materialien mit Hilfe von Geldmitteln, die durch eingehobene Beträge zuflossen, zu vermehren.
Der Geschäftsgang in der Kanzlei vollzog sich vermutlich folgendermaßen: Die Zertifikate des Wappenkönigs wurden in feierlicher Form von Diplomen — an die Spitze wurde der Titel des Wappenkönigs mit allen seinen Würden gesetzt — ausgefertigt und den Parteien eingehändigt. Solche Originalausfertigungen liegen hier nicht vor. Vor der Übergabe an die Parteien mußten sie von den Notaren und Schreibern der Chambre héraldique in ein Kopialbuch eingetragen und kollationiert werden. Diese Kopialbücher bildeten neben sonstigen Materialien, wie Abschriften von Diplomen, Auszügen aus allerlei Registern, Notizen, älteren Druckwerken und auch Originalurkunden, das Archiv der Chambre héraldique, stellten also einerseits die Registratur dieses Amtes dar und dienten anderseits als Hilfsmittel für die fernere genealogische Tätigkeit.
Beydaels Tätigkeit erfuhr durch den Ausbruch der französischen Revolution und die überstürzte Flüchtung der belgischen Behörden eine jähe Unterbrechung. Sowohl Akten als auch die verhältnismäßig umfangreiche Bibliothek und sonstige Einrichtungsgegenstände der heraldischen Kammer wurden mit dem wichtigsten Teil der Gouvemementsarchive 1794 außer Landes, erst einmal nach Düsseldorf gebracht. Sie gelangten, zunächst unter Beydaels Führung, über Holland vorerst in die Zitadelle von Würzburg und in weiterer Folge nach Regensburg, wobei allerdings erhebliches Material abhanden gekommen zu sein scheint, da nach früheren Aufzeichnungen Beydaels viel mehr hätte vorhanden sein müssen. Von Regensburg aus wurden die Bestände der heraldischen Kammer auf Staatskosten erst nach Krems transportiert; 1802 erreichten sie Wien, um daselbst in der ehemaligen Niederländischen Hofkanzlei Aufnahme zu finden. Über eine Flüchtung der Beydaels unterstellten Wappenkönige ist nichts zu vernehmen. Beydaels kam damals noch nicht nach Wien, verblieb vielmehr in Deutschland außerhalb der österreichischen Grenze. Es scheint, daß sich mit ihm, vermutlich wegen der Deckung der Transportkosten, Zwistigkeiten erhoben. Er beschwerte sich auch vielfach, daß die Verpflichtung der ihm lebenslänglich vorbehaltenen Benützung des heraldischen Archivs nicht erfüllt worden sei. Später kam dann ein Ausgleich zustande. Beydaels erhielt die von ihm ausgelegten Transportkosten bis Regensburg zurückerstattet, ferner die Stelle eines Wappenkönigs des Ordens vom Goldenen Vlies und die Erlaubnis zur Benützung des heraldischen Archivs. Die materielle Seite des Ausgleiches wurde in einer für ihn sehr günstigen Weise gelöst; er erhielt, nachdem er einige merkwürdige Rüstungen, sonstige Altertümer und Bücher an das Laxenburger Ritterschloß abgegeben hatte, eine Pauschalentschädigung von 4000 fl., eine lebenslängliche Pension von 2000 fl., ferner 600 fl. Pension für seine etwa hinterbleibende Witwe zugesagt.
Damit war aber auch dem regsamen Wappenkönig Gelegenheit geboten, seine Tätigkeit, die nicht uneinträglich gewesen zu sein scheint, in Wien auf eigene Rechnung fortzusetzen. Er amtierte zunächst nach dem Vorbild der übrigen niederländischen liquidierenden Behörden — die Verhältnisse und Zeiten waren nicht geeignet, eine klare Lage zu schaffen — unter stiller Duldung weiter und betätigte sich nicht nur, mit amtlicher Befugnis, als Wappenkönig vom Goldenen Vlies, sondern auch, ohne eine solche, als Wappenherold sowohl für niederländische als auch österreichische genealogische Fragen, wobei er unterschiedslos sowohl in Toison- angelegenheiten als auch zur Bekräftigung seiner privaten genealogischen Tätigkeit das Amtssiegel des Wappenkönigs vom Goldenen Vlies in Gebrauch nahm und damit nicht verfehlte, seinen Gutachten äußerlichen Glanz zu verleihen. Seitens der Behörden befand man sich selbst nicht im klaren, ob seinem Amte eine behördliche Kraft beizumessen sei oder nicht. Tatsache ist, daß Beydaels in Ermanglung einer anderen geeigneten Stelle öfters zu amtlichen Gutachten herangezogen wurde. Zweifellos waren auch lebhafte Bestrebungen sowohl zu Lebzeiten des Wappenkönigs als auch nach seinem Ableben vorhanden, für die Erblande eine der niederländischen Chambre héraldique entsprechende Stelle zu schaffen, wobei Beydaels im gegebenen Falle auf die Betrauung mit ihrer Leitung rechnen durfte.
Während seine Mitarbeiter in den Niederlanden noch als Angestellte des Staates gegolten hatten, wurden sie in1 Wien zu Privatangestellten, die allerdings von einem Tag zum andern erwarten konnten, in den Status der kaiserlichen Beamtenschaft auf genommen zu werden. Das Wiener Bureau Beydaels, drei Räume in der ehemaligen Niederländischen Hofkanzlei, setzte sich also durclrwegs aus von ihm bezahlten Kräften, es waren dies D’Angoise, Leyon, Janée sowie der Wappenmaler Gatterschmidt, zusammen. Ein nicht geringer Teil der Beydaelsschen Akten und Behelfe befand sich auch in seiner Privatwohnung oberhalb der sogenannten Klepperställe, wo sie von ihm, einem Privatdiener und einer Magd betreut wurden.
Beydaels war sich der ungeklärten Lage seines Amtes, der trotz allem die letzte Anerkennung durch die Regierung mangelte, voll bewußt, und sein Bestreben war naturgemäß dahin gerichtet, eine über alle Zweifel erhabene behördliche Anerkennung durchzusetzen und den gegebenen Verhältnissen entsprechend die niederländische Chambre héraldique in ein Pleroldsamt für die österreichischen Erblande umzuwandeln. Die ersten Bemühungen Beydaels reichen in die Zeit zurück, da er kaum erst in Wien eingelangt war. Ein in phantastischer und überschwänglicher Weise begründeter Vorschlag des Wappenkönigs, worin er den Ursprung seines Amtes auf Alexander den Großen und Cajus Julius Caesar zurückführte, sollte die dringende Notwendigkeit eines Heroldamtes für die österreichischen Erblande naherücken und stellte auch die zu erwartenden, in die Tausende zählenden Einnahmen für den Fiskus als Anreiz in Aussicht.
Der österreichische Staatsrat wurde bald, schon im Jahre 1801, angewiesen, sich eingehender mit dieser Frage zu beschäftigen. Trotz einiger Geneigtheit innerhalb des Staatsrates, diesem Projekt näherzutreten, und trotz Anerkennung der Nützlichkeit einer derartigen Einrichtung begegnen wir Zweifel über Beydaels selbst, der als Niederländer für diese Funktion kaum geeignet sein könne und der überdies erwiesenermaßen schon in Brüssel nicht immer mit der größten Verläßlichkeit und Genauigkeit zu Werke gegangen sei.
Beydaels Vorschlag sollte daher zunächst auf sich beruhen und wurde dann im folgenden Jahre überhaupt abgelehnt.
Abgesehen von dem Vorwurf der geringen Vertrauenswürdigkeit seiner Gutachten war Beydaels auch in anderer Beziehung für eine amtliche Tätigkeit insofern nicht geeignet, als er mit den Adelsangelegenheiten in den Erblanden nicht besonders vertraut war und vor allem der deutschen Sprache überhaupt nicht mächtig war. Um diesen Mangel zu beheben, sicherte er sich die Mitarbeit des Sekretärs des Johanniterordens in Wien, Theodor Joseph von Neuhaus, der ihm bei Verdolmetschungen an die Hand zu gehen und auch deutsche Ausarbeitungen gegen verhältnismäßig geringes Entgelt zu liefern hatte. Dafür stellte ihm Beydaels die Nachfolgeschaft als Chef der zu errichtenden heraldischen Kammer für die k. k. Erbländer in Aussicht, und nach dem Ableben des Wappenkönigs reichte Neuhaus tatsächlich um diese Stelle ein.

Legt man sich die Frage nach der Güte und Glaubwürdigkeit der Beydaelsschen Ausarbeitungen und seiner Materialien überhaupt vor, so empfiehlt es sich, denselben, trotz vielem Wertvollen, das sich darin findet, keine unbedingte Beweiskraft zuzubilligen. Wenngleich unumstößliche Beweise vorliegen, daß Beydaels vom Oberstkämmereramte zur Untersuchung von Stammbäumen, zur Klärung genealogischer Fragen herangezogen wurde, dass der Wappenkönig auch sonst eine Reihe von Bestätigungen über Adel und Wappen ausstellte, wie zahlreiche vorhandene Konzepte dartun, darf man doch zumindest seiner Tätigkeit in Wien keine unbedingte Beweiskraft zubilligen, auch wenn da und dort erklärt wird, daß den von Beydaels unterfertigten Urkunden völliger Glauben sowohl vor als auch außer Gericht gebühre.4 Fest steht, daß Beydaels Tätigkeit schon zu seinen Lebzeiten berechtigten Zweifeln begegnete, dass er z. B. im Staatsschematismus von 1811 ausschließlich als Wappenkönig des Goldenen Vlieses verzeichnet zu finden ist, daß in den Staatskanzleiindizes sowenig wie in der Registratur des HHStA Vermerke über Beydaels Beglaubigungen zu finden sind und, da ihm einige unzutreffende Ausarbeitungen nachgewiesen werden konnten, sich späterhin das Ministerium des Innern auf den Standpunkt der Ablehnung der Beweiskraft Beydaelsscher Gutachten stellte. Möglicherweise wird dem Wappenkönig insofern Unrecht getan, als dereinst andere heraldische Ämter nicht besser und schlechter als Beydaels arbeiteten und auch in andern Fällen Einbildungskraft, das romantische Zeitalter und Aussicht auf Taxen eine nicht unwesentliche Rolle spielten. Bei der Durchsicht der Beydaelsschen Materialien kann man sich auch des Eindruckes nicht erwehren, dass er bei amtlichen Arbeiten verhältnismäßig subtil zu Werke ging, bei privaten Gutachten aber öfters der Phantasie zu freien Lauf ließ. Dass überhaupt Althergebrachtes ohne besondere kritische Einstellung übernommen wurde, darf nicht wundernehmen. Es war gewiss für einen Anwärter auf die Stelle eines Chefs der heraldischen Kammer für die k. k. Erbländer nicht an der Zeit, an der überlieferten Genealogie der Habsburger zu rütteln.
Archivierungsgeschichte:Das Selekt Beydaels ist ein, wie der Name schon andeutet, künstlich geschaffenes Gebilde. Es setzt sich im wesentlichen zusammen aus dem Nachlass des niederländischen Wappenkönigs Charles Jean-Baptiste Beydaels de Zittaert, bzw. aus Material der Chambre héraldique des Pays-Bas, und, was den ersten Teil des Selektes anbelangt, aus Akten, die auf Beydaels und seine Tätigkeit in Wien Bezug nehmen, und in der jetzt vorliegenden Form erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts von Oskar Mitis zusammengestellt worden sind.
Nachdem die halb amtliche, halb private Tätigkeit Beydaels in Wien mehrere Jahre gedauert hatte, verstarb er plötzlich am 19. April 1811 und die Regierung sah sich notgedrungen veranlasst, auf die in Wohnung und Amt verwahrten Akten, ihr Eigentum, Hand zu legen. Sie wurden zunächst von dem Archivar der Geheimen Hof- und Staatskanzlei Joseph Franz von Leenherr, von dem man als einem Niederländer und Fachkundigen am ehesten erwarten durfte, daß er mit der Materie vertraut sei, inventarisiert und, zumal unabhängig von diesem Ereignis die Beydaels- schen Amtsräume gerade damals für die Bedürfnisse der Obersten Polizeihofstelle hätten geräumt werden sollen, bis zu weiterer Verfügung in der Registratur der Staatskanzlei hinterlegt. Aus einem Bericht Leenherrs wird ersichtlich, daß in dem heraldischen Bureau in der Niederländischen Hofkanzlei „gegen vierzig heraldische Manuskripte und Protokolle und mehrere gedruckte Bücher verschiedenen Inhalts“, in der Privatwohnung des Verstorbenen „353 teils Manuskripte, teils gedruckte Werke sowohl heraldischen als andern mehr oder weniger auf die Funktionen des Verstorbenen bezughabenden Inhalts“ vorgefunden wurden. Weiters waren in der Wohnung noch ein paar hundert Bücher vorhanden, die zunächst gar nicht inventarisiert wurden. Sonstige mit seinen Funktionen im Zusammenhang stehende Gegenstände (der Wappenrock des ersten Wappenkönigs, Ehrenzeichen des Goldenen Vlieses und das Amtssiegel) wurden in die Staatskanzlei gebrach.
Darüber, wie über den ganzen Nachlass des verstorbenen Wappenkönigs zu verfügen sei, konnten sich die Behörden zunächst nicht klar werden. Als sicher galt, dass ein großer Teil aus dem Besitzstand der Chambre héraldique stammte und als solcher kenntlich gemacht war, manches aus dem Eigentum der seinerzeit Beydaels untergeordneten Wappenkönige und vieles aus dem Privatbesitz Beydaels selbst herrührte. Eine reinliche Scheidung aller dieser Materialien schien unmöglich. Da auch jeglicher Behelf mangelte und eine erhebliche Unordnung herrschte, sah man sich einem Wust von Wappenbeschreibungen, Abschriften von Diplomen, verworrenen Filiations-, Trau-, Tauf- und Totenscheinen, wovon überdies ein großer Teil in flämischer Sprache verfaßt war, gegenüber, einer Situation, der man sich keineswegs gewachsen fühlte. Eine weitere Frage, die sich angesichts einer beabsichtigten Weiterverwendung der Materialien erhob, war die nach der Beweiskraft derselben, worüber niemand ein sicheres Urteil zu fällen wußte. Jedenfalls wurden die Beydaelsschen Materialien einer weiteren praktischen Verwendung vorerst entzogen. Man brachte sie zunächst in ein eigens eingerichtetes Arbeitszimmer der Staatskanzlei, wo sie unter Leenherrs Aufsicht standen, und nachdem auch dieser gestorben war, wurden sie dem Staatskanzleirate Franz Joseph Freiherrn von Bretfeld zu Cronenburg, der einige Kenntnis im heraldischen Fache besaß, übertragen. Ordnungsarbeiten, die letzterer in Angriff nahm, konnten nicht vollendet werden, da sich plötzlich die Notwendigkeit ergab, das Lokal zu räumen. Der Beydaelssche Nachlaß wurde daher wieder in Kisten verpackt.
Aus naheliegenden Gründen machte bald darauf die niederländische Regierung Ansprüche auf den wesentlichen Teil der Beydaelsschen Akten geltend. Handelte es sich doch überwiegend um niederländische Provenienzen und, was damals natürlich in erster Linie in Frage kam, um niederländische Betreffe. Im Jahre 1826 wurde der größte Teil der Akten, von zirka 500 Nummern blieben etwa 50 in Wien zurück, ausgefolgt. Der Rest, Genealogien österreichischer oder anderer, nicht niederländischer Familien oder persönliche Akten Beydaels, worunter sich allerdings auch viele niederländische Betreffe befanden, gelangte dann 1837 (bzw. 1845 und 1856) an die Vereinigte Hofkanzlei (Adelsarchiv) zur Auslieferung. Die Mehrzahl der an die Hofkanzlei ausgelieferten Beydaelsschen Akten wurde im Jahre 1933 neuerdings den Beständen des Staatsarchivs angegliedert.
Das heutige Selekt Beydaels ist eine von Oskar Mitis zusammengestellte Abteilung, die im Jahre 1933 durch 28 Bände und eine Reihe loser Akten, Rücklieferungen aus dem Adelsarchiv, vermehrt wurde. Ein von Mitis angelegtes Aufstellungsverzeichnis (Alter AB 35/16) unterrichtet zunächst über den Inhalt der vier an der Spitze stehenden Schachteln und bietet anschließend ein nach Provenienzen (Registratur des HHStA, Kabinettsakten, Staatsratsakten, Akten der StK, Belgien Rep. DD Abt. B) geordnetes Verzeichnis der im Selekt Beydaels vereinigten fremden Archivalien.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1930
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

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