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AT-OeStA/HHStA LA ISR Italien-Spanischer Rat, 1711 (ca.)-1809 (ca.) (Bestand)
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA LA ISR |
Titel: | Italien-Spanischer Rat |
Entstehungszeitraum: | ca. 1711 - ca. 1809 |
Stufe: | Bestand |
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Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 1325 |
Archivalienart: | Verschiedene Archivalientypen ohne genauere Spezifizierung |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Der von Kaiser Karl VI. zur Verwaltung der ihm unterstehenden Gebiete in Italien eingesetzte Spanische Rat, dessen Nachfolgebehörden und angegliederte regionale Verwaltungsbehörden. |
Verwaltungsgeschichte: | Unter den als Spanischer Rat zusammengefassten, Italien betreffenden Verwaltungsbehörden, sind jene Wiener Zentralstellen des 18. und des beginnenden 19. Jahrhunderts zu verstehen, die nach dem Abschlüsse des spanischen Erbfolgekrieges zur Verwaltung der ehemals spanischen, nun österreichisch gewordenen Nebenländer Italiens eingerichtet worden sind: der Consejo de Espana (ab 1711), der Consiglio d´Italia (seit 1736), das Dipartimento d´Italia der Staatskanzlei (seit 1757) und die italienische Hofkanzlei (1793-1803). Das einst im HHStA verwahrte Archiv des lombardo-venezianischen Generalgouvernements (seit 1815), das nach dem Verluste dieser Provinzen hierher gebracht worden war, wurde nach dem Zusammenbruch der Habsburgermonarchie an Italien ausgeliefert. Der Consejo de Espana war eine Fortsetzung jenes Ratskörpers, den sich der spätere Kaiser Karl VI. während des spanischen Erbfolgekrieges als König Karl III. von Spanien in Anknüpfung an den Consejo de Italia der spanischen Könige in Barcelona eingerichtet hatte. Als Karl nach dem frühen Tod seines Bruders Josef I. (1711) Spanien verlassen, die Regierung der österreichischen Erblande antreten und die deutsche Kaiserwürde auf sich nehmen musste, hat er zugleich mit seinem Consejo auch dessen spanische Beamtenschaft mit nach Wien verpflanzt, die sich dort noch mehrere Jahrzehnte lang als ein Beamtentypus eigenartiger Prägung erhalten hat. Auch das Archiv der spanischen Zeit ist damals zum Teil nach Wien gebracht worden und nach wechselvollen, unten näher dargelegten Schicksalen schließlich im HHStA.als Unterabteilung der Abteilung Italien-Spanischer Rat verwahrt worden. 1923 ist es — insoweit es nicht schon aufgelöst und anderen Archivabteilungen einverleibt war — an Spanien abgegeben worden. Die eigenartige Stellung dieses Rates bestand unter anderem auch darin, dass diese Wiener Zentralstellen — der Spanische, später der Italienische Rat — bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts neben der inneren Verwaltung der vielfach wechselnden und schließlich bis auf das Herzogtum Mailand zusammenschrumpfenden österreichischen Anteile Italiens auch gewisse außenpolitische Agenden versehen haben. Auch dies ein Überbleibsel aus der Zeit des Consejo Karls III. in Barcelona, der sich ähnlich doppelgeleisig entwickelt hatte. Doch machte die Wiener Staatskanzlei, je fester sie sich während der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts konsolidierte, dem Spanischen (später Italienischen) Rate diese außenpolitische Tätigkeit mehr und mehr streitig, bis mit dem Zeitpunkte der Einrichtung eines italienischen Departements der Staatskanzlei diese das außenpolitische Ressort desselben völlig an sich nahm. Damit war einem Ausnahmszustande ein Ende bereitet, der mit seinen teils dem Spanischen (später Italienischen) Rate, teils der (Hof-) Staatskanzlei unterstehenden Außenvertretungen - namentlich den Konsulaten - immer mehr zur Unmöglichkeit geworden war. Heute trägt das Schriftgut der Abteilung Italien-Spanischer Rat nur noch administrativen Charakter. Längst sind die diplomatischen Akten derselben teils noch in der Staatskanzlei, teils später im HHStA ausgesondert und den zugehörigen Aktengruppen eingegliedert worden. Vor allem natürlich der Staatenunterabteilung Italien, diplomatische Korrespondenz, aber auch den übrigen Staatenabteilungen, für die das Archiv des Spanischen (später Italienischen) Rates betreffgemäß in Betracht kam. |
Archivierungsgeschichte: | Nicht so eindeutig wie ihr heute vorwiegend administrativer Charakter ist die Zusammensetzung der Abteilung, was die Provenienz ihrer Bestände betrifft. Naturgemäß wiegen die Archivalien der obengenannten Wiener Zentralstellen unter den Beständen derselben vor. Sie enthält aber da und dort auch Archivalien der Reichshofkanzlei, wie sie 1807 und 1852 an das HHStA eingeliefert worden waren, der Staatskanzlei und anderer Behörden, die ihr, sei es auf dem Wege des normalen Geschäftsganges - als Vorakten und dergleichen -, sei es erst später im HHStA. unter dem Gesichtspunkte des Pertinenzprinzipgs nach und nach einverleibt worden sind. Wesentlicher noch sind die Einschlüsse an italienischen, namentlich mailändischen Provenienzen, die der Abteilung auf ähnlichen Wegen, wie dies bei den vorgenannten Fremdkörpern der Fall gewesen ist, einverleibt worden sind. Diese Vermischung ist allerdings heute eine derartige, dass eine verläßliche Ausscheidung nicht mehr möglich ist, da die Provenienz in den meisten Fällen - namentlich auch bezüglich der Mailänder Archivalien - nicht mehr mit Sicherheit festgestellt werden kann. Im ganzen stellt die Abteilung Italien-Spanischer Rat heute eine Parallelaktenfolge zu den vorwiegend oder ausschließlich diplomatischen Charakter tragenden Staatenunterabteilungen Italien, kleine Staaten und Italien, diplomatische Korrespondenz dar. Immerhin bestehen dermalen noch mancherlei Überschneidungen, die jedesmal zu berücksichtigen sind.
Die Vielfalt der hier behandelten Aktenbestände hängt aufs engste mit der Geschichte der Archive der Verwaltungsbehörden zusammen, denen sie zum guten Teil entstammen. Nach der Auflösung der italienischen Hofkanzlei im Jahre 1803 wurde deren kurrente Registratur an die Hofkanzlei, die Hofkammer und die Oberste Justizstelle abgetreten. In der Obhut Wenzel Zanettis, des Registratur- und Archivdirektors jener Hofstelle, verblieb lediglich das sogenannte „lombardische Archiv“. Dazu kam die erst einzurichtende Registratur der neu begründeten dalmatinisch-albanesischen Hofstelle, die Zanetti gleichfalls anvertraut wurde. Als der Preßburger Friede von 1805 auch dieser Zentralbehörde ein Ende bereitete, wurde Zanetti zum Kustos der hinterlassenen Archive beider Hofstellen bestimmt. Das Jahr 1809 hat sie erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Wohl gelang es Zanetti, sein „Archivio di Spagna, Napoli, Sicilia, Parma, Piacenza, Sardegna, Modena, Milano, Mantova e Venezia“ - ein ebenso hochklingender wie inhaltsarm gewordener Titel - teils nach Ungarn zu flüchten (zwei Kisten), teils in Wien zu verstecken. Die Siegelstempel und eine italienische Mineraliensammlung hat er sogar in seiner Wohnung verborgen, ein sehr gefährliches, mit der Todesstrafe bedrohtes Unterfangen. Einen Teil seines Archivs hat er so in der Tat vor dem Zugriffe der Franzosen bewahrt. Dennoch sind diesen damals, zumal sie auch in Zanettis Registratur einquartiert waren, sehr beträchtliche Teile, darunter auch die wichtigsten Werke der ebendort verwahrten Bibliothek, in die Hände gefallen und abtransportiert worden. Sie wurden samt allen übrigen Italien oder Illyrien betreffenden Wiener Beuteakten in 121 Kisten über Paris nach Mailand gebracht. Die illyrischen Akten wurden nach Laibach, die neapolitanischen nach Neapel weitergeleitet. Jene Akten, die die Lombardei, Modena, den Kirchenstaat und Venezien betrafen, blieben im Mailänder Archiv von San Fedele verwahrt. Die Handschriften - darunter auch die der Hofbibliothek - wurden teils diesem Archive, teils der Brera-Bibliothek zugeteilt, die Polizeiakten dem Mailänder Ministerium des Innern überwiesen. |
| Nach dem Sturze Napoleons ist ein Verzeichnis der Mailänder Beuteakten angelegt und nach Wien eingesendet worden. Zugleich wurde auch schon - allerdings in ganz kleinen Mengen - mit der Rücklieferung derselben begonnen. Und zwar teils von Mailand, teils von Paris aus, wo einzelne Archivsplitter auf dem Wege von Wien nach Mailand (1809) zurückgeblieben zu sein scheinen. Nun aber interessierte sich die Staatskanzlei nicht mehr dafür, zumal weder in ihrer Registratur noch im HHStA genügend Raum vorhanden war. Daher ließ sie die Rücksendung einstellen und lediglich ein Verzeichnis jener Archivalien anfertigen, die für sie von besonderem Interesse sein konnten. So sind diese Beuteakten - als man sie endlich 1819 nach Wien zurückbrachte - statt an die Staatskanzlei an die Hofkanzlei gelangt. Teile der Wiener italienischen Akten sind 1809 - offenbar irrtümlich - über Paris nach Brüssel gebracht worden. Da sich die Archive der belgischen und der italienischen Hofkanzlei im selben Amtsgebäude befanden, mögen bei der Verschleppung derselben durch die Franzosen italienische Archivteile in die nach Brüssel bestimmten Archivalienkisten geraten sein. Nur so ist es zu erklären, dass sich unter den 1858 und 1872 von Brüssel nach Wien ausgelieferten Archivalien auch solche befanden, die aus der Registratur der italienischen Hofkanzlei stammten, und zwar neben Faszikeln aus der Kanzlei Karls III. von Spanien auch 382 andere Aktenstücke gleicher Provenienz. Die Ereignisse von 1809 hatten zur Folge, dass Zanetti samt den Resten seines Archivs die alte Selbständigkeit verlor und bald darauf in die alte Registratur der Staatskanzlei übernommen wurde. Als ausgedienter, nicht wieder zu ersetzender Pensionist hat Zanetti, der sich nunmehr Archivar der Staatskanzlei nannte, die ihm verbliebenen Reste seines Archivs in sieben Kästen wieder in Ordnung gebracht. Er gliederte sie hiebei in 13 mit den Buchstaben A—N bezeichnete Unterabteilungen folgenden Inhaltes: A wichtige politische Akten, B Modena, C Sardinien, D Parma und Piacenza, E Rechnungsakten, F Postakten, G Mailand und Mantua, auch italienische Hofkanzlei, H die 1796 aus Mailand nach Wien gebrachten Polizeiakten, I Spanien, Neapel und Sizilien, K Dalmatinisch- albanesische Hofstelle, L Venedig, M Karten und Pläne, N Mailänder Handschriften. 1815 hat Zanetti bestimmte, nicht näher bekannte Teile seines Archivs an die Hofkammer, die Hofkanzlei und die Oberste Justizstelle abgeben müssen, an die das wiedergewonnene Lombardo-Venezien gleich den übrigen Provinzen gewiesen war. Die Hofkanzlei hatte schon 1806 über eine besondere italienische Registratur verfügt. Nun wurde sie 1817 durch eine weitere Aktenabgabe der Staatskanzlei vermehrt. Inzwischen hatte Zanetti eine Kiste mit Beuteakten von 1809 zurückerhalten. Bald darauf ist er gestorben (Juli 1816). Sein Archiv, das die Staatskanzlei als Fremdkörper empfand und am liebsten an die Hofkanzlei abgegeben hätte, geriet allmählich in Unordnung und schließlich fast ganz in Vergessenheit. Inzwischen waren dem HHStA in den 1840er Jahren jene Teile von Zanettis Archiv zugekommen, die von den Franzosen 1809 aus Wien abtransportiert, dann nach Mailand gelangt und 1819 von dort an die Hofkanzlei nach Wien eingesendet worden waren. Anscheinend waren auch diese Archivteile in den Gewölben des Hofkanzleigebäudes in Vergessenheit geraten. Nun hob man sie und ließ sie von 1843 bis 1850 in mehreren Folgen ins HHStA übertragen, insgesamt über 700 Aktenbünde, die in der Filiale B unter Bitermann und Thomayr als „italienisches Archiv“ hinterlegt wurden. An den Ausscheidungsarbeiten hat sich auch Wocher beteiligt. Die erste Aktenfolge (362 Bünde) wies eine ähnliche Buchstabengliederung wie der von Zanetti nach 1809 in die alte Registratur der Staatskanzlei übertragene und dort neugeordnete Aktenrest auf. Man wird wohl auch jene Einteilung als ein (älteres) Werk Zanettis auffassen dürfen. |
| Sie umfasste 12 Buchstabengruppen von A—M, deren Gliederung aber mit der der anderen in Wien verbliebenen Aktengruppe nicht im entferntesten übereinstimmt. Denn hier bedeutete A Frankreich, B Genua, C Großbritannien, D Holland, E Portugal, F Rom, G Sardinien, H Spanien, I die Schweiz und Graubünden, K Toskana, L Venedig und M verschiedene andere Staaten. Es kann kaum ein Zweifel sein, dass es sich hier um jene diplomatischen Korrespondenzen handelte, die der Spanische (Italienische) Rat bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts bearbeitet hatte. Vielleicht haben sich auch Akten der österreichischen Hofkanzlei (auswärtige Sektion) darunter befunden. Über die Natur der weiteren Aktenfolgen ist nichts Näheres bekannt. Sicher ist lediglich, dass sie auch 36 Bünde "Confiniakten" (Grenzakten) enthalten haben. Als Fiedler 1851 die Bestände der alten Registratur der Staatskanzlei bis 1806 ins HHStA überführte, übernahm er mit diesen auch die seit vierzig Jahren dort liegenden, in Wien verbliebenen Teile von Zanettis Archiv. Der Zuwachs, den dadurch die Abteilung Italien-Spanischer Rat erfuhr, war nicht allzu bedeutend: etwa 270 Faszikel, Schachteln und Bände. Sicherlich stand er weit hinter dem aus der Hofkanzlei zurück. Die Bearbeitung dieser Zuwächse - die Auflösung und Neueinteilung derselben unter teilweiser Abgabe aus der Filiale B an das Hauptarchiv - lag zunächst in Klinkowströms Händen, später in denen Firnhabers, Böhms und Thomayrs. 1860 trat Meiller an Firnhabers Stelle. Er hat die italienischen Miscellanea bearbeitet und dabei die Staatskanzleiakten herausgeholt. Die diplomatischen Akten der Staatskanzlei ab 1757 verwaltete damals Wocher. Der großzügige Plan des ehemaligen Mantuaner Archivars Falconetti von 1867, im HHStA eine allgemeine italienische Sektion einzurichten, ist unberücksichtigt geblieben. Meiller und nach ihm Böhm haben die Abteilung Italien-Spanischer Rat bis an das Ende der Achtzigerjahre verwaltet. 1876 und wieder 1879 hat das Archiv des Ministeriums des Innern weitere 700 Faszikel, Pakete, Bünde und Bände an das HHStA abgegeben, die noch aus Zanettis Archiv stammten. Um dieselbe Zeit (1880) hat die Abteilung auch aus den Miscellaneen der Reichshofkanzlei Zuwächse erfahren. Desgleichen 1900 aus der Sammlung Posonyi. Klinkowström und seine Nachfolger, Kratochvil mitinbegriffen, sind mit der Ordnung der Abteilung Italien-Spanischer Rat niemals zum Abschlüsse gekommen. Sie hinterließen recht beträchtliche, noch völlig ungeordnete „Relikten“, die erst Josef Karl Mayr in den 1930er und beginnenden 1940er Jahren aufgearbeitet hat. |
| Allerdings lässt das System, das dieser Ordnung zugrunde gelegt wurde, viel zu wünschen übrig. Das erklärt sich sowohl aus der Planlosigkeit, welche die Ordnungsarbeiten der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts überhaupt kennzeichnet, als auch aus dem widrigen Schicksale, das diese Bestände erlitten haben. Sie wurden 1809 in zwei Teile zerrissen und erst nach vielen Jahrzehnten in zahlreichen Folgen im HHStA wieder vereinigt. Inzwischen aber hatten beide Hälften - die eine auf ihren Wanderungen durch Frankreich und Italien, die andere infolge der in Wien vorgenommenen Aufteilungen - empfindliche Verluste erlitten, die just die Nachschlagebehelfe, die Geschäftstagebücher und Indizes besonders schwer betroffen haben. Zudem sind diese Archivalien zu ganz verschiedenen Zeiten ins HHStA gelangt. Als es nach 1840 den ersten Teil der einen Hälfte - den nämlich, den die Franzosen 1809 abtransportiert hatten - von der Hofkanzlei erhielt, wusste man von der anderen Hälfte, die damals in der alten Registratur der Staatskanzlei ruhte, noch nichts und als ihm nach 1850 auch diese Hälfte und nach weiteren zwanzig Jahren auch der Rest der ersten Hälfte zukamen, da wurden dadurch die Ordnungsarbeiten stets wieder gestört und mussten daher mehrmals aufs neue begonnen werden. Diese Missstände haben es mit sich gebracht, dass sich die Archivalien dieser Abteilung noch heute in einer ihnen vielfach unorganisch aufgezwungenen Ordnung befinden, während die alten, bodenständigen, von Zanetti wiederhergestellten Einteilungsmomente für alle Zukunft verlorengegangen sind. Die seit 1918 durchgeführte Neuordnung musste sich zunächst darauf beschränken, die zahlreichen in diese Abteilungen hineingeratenen fremden Bestandteile aus den verschiedensten anderen Abteilungen des Archivs auszuscheiden und gehörigen Ortes einzuteilen und die bestehende Unordnung zu beseitigen.
(Josef Karl Mayr, in: GI Bd. 4, S. 55-60) |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Dekrete, Berichte, Sitzungsprotokolle, Handelsverträge, wirtschaftliche Angelegenheiten, geistliche und soziale Einrichtungen, Grenzregulierungen der italienischen Provinzen untereinander; Schiffbarmachung der Flüsse und Kanalbauten. |
Bewertung und Kassation: | Dauerhaft aufzubewahren |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Findhilfsmittel: | Archivbehelfe XVII/4, 6, 7, 8 |
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Angaben zu verwandtem Material |
Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort): | Staatenabteilung Italien, Staatskanzlei - Provinzen Italien. |
Verwandtes Material: | Man findet verwandtes Material unter den Reichslehenakten 1. e., den Friedensakten und den Zeremonialakten der Reichshofkanzlei, den Österreichischen Akten Triest, den Friedensakten der Staatskanzlei, auch unter dem Notenwechsel und den Vorträgen derselben, in der Handschriftenabteilung. Andere Teile des Archivs sind, wie dies auch sonst vielfach zu beobachten ist, in die Familienarchive der Beamten übergegangen und so der Amtsregistratur entfremdet worden. So sind z. B. 1930 im Antiquariatshandel (H. Tiedemann, Berlin) verschiedene Kodizes amtlicher Akten der Jahre 1716—1735 aufgetaucht, die aus dem Familienarchiv des Präsidenten des Spanischen Rates Grafen Joseph von Monte Santo, Marqués de Villasor stammen. |
Veröffentlichungen: | Peter Gasser, Das spanische Königtum Karls VI. in Wien. In: MÖSTA 6 (1953), 184-196 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | siehe auch: AT-OeStA/HHStA StK Interiora Archiv 2-2-87 Weisung der Staatskanzlei an das Staatsarchiv einige italienische und spanische Aktenfaszikel aus der Hofkanzlei zu übernehmen, 1847.06.08 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1839 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1182 |
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