Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA MEA Reichskanzlei und Taxamt 11-1 |
| Titel: | Taxbefreiungen und Taxermäßigungen (Taxremissionen (= Taxbefreiung durch schriftliche Erlässe an den Vizekanzler); |
| Entstehungszeitraum: | 1643 - 1644 |
| Stufe: | Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File) |
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Weitere Bemerkungen |
| Bemerkungen: | Taxmoderationen (=Taxermäßigungen, Taxnachlässe) konnten bewilligt werden auf: das „Schreibgeld“, das jedem Kanzlisten zufiel, der die betreffende Ausfertigung geschrieben hatte; das „bibale“, das demjenigen zufiel, der die Ausfertigungen auf Pergament geschrieben hatte; das „Schnurgeld“, das dem Kanzleidiener gebührte, der die Siegelung vornahm; die „iura saltuum“, die gezahlt wurden für Erhebung in den Reichsgrafenstand, ohne vorher den Reichsadel oder Reichsfreiherrnstand erhalten zu haben; die „jura cancellariae“ bzw. „jura subscriptionis“ (seit dem 17. Jhdt.) sind Taxen für die sogenannten Regalien, die der Vizekanzler und die Sekretäre erhielten; das „Kapselgeld“ wurde seit 1658 für die Goldbulle (großes und mittleres Siegel) gezahlt; das „Libellgeld“ von 12 Gulden war für Urkunden in Buchform zu zahlen |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1674 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1016428 |
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