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AT-OeStA/HHStA KA KK NL Latour Latour, Maximilian Graf (1737-1806), 1787.08.08-1811 (Teilbestand)
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA KA KK NL Latour |
Titel: | Latour, Maximilian Graf (1737-1806) |
Entstehungszeitraum: | 08.08.1787 - 1811 |
Stufe: | Teilbestand |
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Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 1 |
Archivalienart: | Verschiedene Archivalientypen ohne genauere Spezifizierung |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Latour, Maximilian Graf (1737-1806) |
Verwaltungsgeschichte: | Maximilian Graf Baillet von Latour, geboren Schloss Latour 4. Dezember 1737, 1769 Oberstleutnant, 1772 Oberst im Infanterieregiment Salm-Salm, 1782 Generalmajor, ging 1787 in die Niederlande, 1788 ernannt zum Landmarschall in Luxemburg, 1789 Feldmarschalleutnant, kämpfte 1790—1797 in den Niederlanden, bzw. am Rhein, 1797 Kommandant der Rheinarmee, 1798 ernannt zum kommandierenden General in Mähren und Schlesien, 1805 Hofkriegsratspräsident, gestorben Wien 22. Juli 1806. |
Archivierungsgeschichte: | Vier Jahre nach Latours Tod beauftragte ein kaiserliches Handschreiben, das vom 3. September 1810 datiert war, die Polizeihofstelle, eine von ihm hinterlassene Denkschrift über die letzten mit Frankreich geführten Kriege, die sich im Besitze seines Sohnes, des Obersten Theodor Graf Latour, befinden sollte, von diesem zu erlangen. Der Polizeivizepräsident Franz Freiherr von Hager wartete zunächst die Übersiedlung des gerade damals von Preßburg nach Wien versetzten Obersten ab und unternahm sodann verschiedene Versuche, sich in den Besitz der Denkschrift zu setzen. Nachdem geraume Zeit verstrichen und ein wiederholter Versuch, Oberst Latour aus seiner Wohnung wegzulocken und sie während seiner Abwesenheit zu durchsuchen, durch die unerwartet frühe Rückkunft des Obersten gestört worden war, erstattete Hager dem Monarchen am 17. November 1810 hierüber Bericht, der mit Entschließung vom 8. Dezember lediglich die Anwendung rechtlicher und zulässiger Mittel befahl. Als Hager diese Entschließung zukam, befand er sich, wie sein Vortrag vom 9. Dezember zeigt, schon im Besitze der gewünschten Schrift. Nach Entfernung aller Personen, die etwa hinderlich hätten sein können, waren die Zimmer des Obersten im Geheimen aufgemacht und fünf Kisten eröffnet worden, in deren letzter man zuunterst das Gewünschte gefunden hatte. Hager übermittelte die entnommenen Schriften dem Kaiser und machte sich erbötig, sie, falls der Kaiser sie nicht aufzubewahren gesonnen sei, auf demselben Wege wieder unvermerkt an ihre frühere Stelle zu bringen. Die Schriften bestanden aus einem eigenhändigen Tagebuch Latours, das von September 1792 bis 15. Oktober 1795 reicht (Konvolut A), einer Abschrift eines für diese Zeit völlig mit dem ebengenannten übereinstimmenden vom 8. August 1787 bis zum 17. April 1794 reichenden Tagebuches Latours (Konvolut B), Belegen, d. h. Berichten, Gutachten, Plänen usw. zum Tagebuch 1796—1800 (Konvolut C) und aus zwei mit der Aufschrift „nach meinem Tode zu verbrennen“ versehenen Päcken, deren einer offen war und private sowie militärische Korrespondenzen Latours enthielt, deren anderer versiegelt war. Kaiser Franz ließ die Schriften zunächst im Kabinett verwahren, durch einen Kabinettsangestellten einen Auszug aus den Tagebüchern und dessen Belegen anfertigen und übersandte sodann diesen Auszug samt den zugehörigen Vorträgen Hägers mit Handschreiben vom 20. Dez. 1810 dem Fürsten Metternich zur Erstattung eines Antrags über die weitere Vorgangsweise. Metternich beantragte mit Vortrag vom 24. Jan. 1811, daß er beauftragt werde, selbst die Papiere durchzusehen oder sie durch eine vertraute, politisch geschulte Person durchsehen zu lassen, und gab der Meinung Ausdruck, daß der verschlossene, zur Vernichtung bestimmte Faszikel auch nach dem Tode Latours als dessen Eigentum zu achten wäre. Der Kaiser stimmte dem Vorschlag Metternichs zu und beauftragte ihn, falls nichts Schädliches gefunden werden sollte, die Schriften dem Freiherrn von Hager zurückzustellen, „um sie an Ort und Stelle zu hinterlegen“, d. h. wohl wieder in die Kiste, der sie entnommen seien, zu bringen. In der Tat dürfte dies mit jenem verschlossenen Päckchen und den im Konvolut C gewesenen Privatbriefen, die heute im Nachlaß fehlen, geschehen sein. Die übrigen Schriften scheinen nach erfolgter Prüfung nicht zurückgelangt, sondern in der Staatskanzlei geblieben zu sein; von dort kamen sie in das HHStA, wo sie zuerst im politischen Archiv des Ministeriums des Äußern, dann in der Großen Korrespondenz eingeteilt waren. Von dort wurden sie später in das Kabinettsarchiv übertragen. |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Findhilfsmittel: | AIS |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=972 |
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