AT-OeStA/FHKA SUS Patente 749.28 Kundmachung des küstenländischen Landesguberniums aufgrund des Hofkammerdekrets vom 10. November 1839 betreffend die Behandlung des in Dalmatien, Istrien und den quarnerischen Inseln erzeugten Olivenöls beim Einlangen und der Aufbewahrung in Triest, 1839.12.08 (Ein

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 749.28
Titel:Kundmachung des küstenländischen Landesguberniums aufgrund des Hofkammerdekrets vom 10. November 1839 betreffend die Behandlung des in Dalmatien, Istrien und den quarnerischen Inseln erzeugten Olivenöls beim Einlangen und der Aufbewahrung in Triest
Entstehungszeitraum:08.12.1839
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1-3, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Italienisch
Geographische Angaben:Triest

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1869
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=8377976
 

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