AT-OeStA/FHKA SUS Patente 733.27 Verordnung der galizischen vereinten Kameralgefällenverwaltung an sämtliche Kameralbezirksverwaltungen aufgrund des Hofkammerdekrets vom 3. August 1837 betreffend die Höchstgrenze bei der Strafbemessung für Gefällsbeamte bei verschuldeter Fristversäumnis, 1837.09.1

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 733.27
Titel:Verordnung der galizischen vereinten Kameralgefällenverwaltung an sämtliche Kameralbezirksverwaltungen aufgrund des Hofkammerdekrets vom 3. August 1837 betreffend die Höchstgrenze bei der Strafbemessung für Gefällsbeamte bei verschuldeter Fristversäumnis
Entstehungszeitraum:17.09.1837
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, fünf gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Lemberg

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1867
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=8145299
 

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