AT-OeStA/FHKA SUS Patente 744.10 Kundmachung des küstenländischen Guberniums in Triest aufgrund des Hofkammerdekrets vom 29. Dezember 1838 betreffend die Kabotage zwischen inländischen Seeplätzen mit Dampfkraft ausschließlich inländischen Schiffen vorbehalten ist, 1839.01.09 (Einzelstück (Aktenstü

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 744.10
Titel:Kundmachung des küstenländischen Guberniums in Triest aufgrund des Hofkammerdekrets vom 29. Dezember 1838 betreffend die Kabotage zwischen inländischen Seeplätzen mit Dampfkraft ausschließlich inländischen Schiffen vorbehalten ist
Entstehungszeitraum:09.01.1839
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Italienisch
Geographische Angaben:Triest

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1869
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=8102128
 

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