AT-OeStA/FHKA SUS Patente 691.32 Anweisung, nach welcher sich die Vorsteher der Gemeinden in jenen Fällen zu verhalten haben, wenn die morgenländische Brechruhr in der Nähe herrscht oder aber in ihrer Ortschaft selbst ausbricht, keine Angabe (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 691.32
Titel:Anweisung, nach welcher sich die Vorsteher der Gemeinden in jenen Fällen zu verhalten haben, wenn die morgenländische Brechruhr in der Nähe herrscht oder aber in ihrer Ortschaft selbst ausbricht
Entstehungszeitraum:keine Angabe
Entstehungszeitraum, Anm.:1831 oder 1832
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1-5, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:k.A.

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=8097263
 

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