AT-OeStA/FHKA SUS Patente 702.22 Kundmachung der Landesregierung in Österreich ob der Enns aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 15. Juli 1832, dass bei Übertretungen der Gewerbspolizeivorschriften kein Hofrekurs gegen zwei gleichlautende Entscheidungen eingelegt werden kann, 1833.08.18 (Einzelstück

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 702.22
Titel:Kundmachung der Landesregierung in Österreich ob der Enns aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 15. Juli 1832, dass bei Übertretungen der Gewerbspolizeivorschriften kein Hofrekurs gegen zwei gleichlautende Entscheidungen eingelegt werden kann
Entstehungszeitraum:18.08.1833
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sechs gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Linz

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1863
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=7184704
 

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