AT-OeStA/FHKA SUS Patente 690.23 Kundmachung des Guberniums für Tirol und Vorarlberg aufgrund der Mitteilung des Gubernialpräsidiums von Mailand und Venedig vom 25. und 26. August 1831 betreffen die Ausdehnung der Verpflichtung zu Gesundheitszeugissen für Personen und Waren auf das Gubernialgebiet

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 690.23
Titel:Kundmachung des Guberniums für Tirol und Vorarlberg aufgrund der Mitteilung des Gubernialpräsidiums von Mailand und Venedig vom 25. und 26. August 1831 betreffen die Ausdehnung der Verpflichtung zu Gesundheitszeugissen für Personen und Waren auf das Gubernialgebiet von Triest, die päpstlichen Staaten, Parma und Modena
Entstehungszeitraum:03.09.1831
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1 und fol. 1-2, vier gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Darin:Auf der Rückseite zweier Bögen findet sich die Verordnung der bayrischen Staatsministeriums des Innern und der Finanzen vom 22. August 1831 betreffend die Ausdehnung der Sperre der Grenzen für russische, polnische und galizische Waren auch auf ungarische Waren, insbesondere Wolle
Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1861
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=7145958
 

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