AT-OeStA/FHKA SUS Patente 683.32 Bekanntmachung des Guberniums für Tirol und Vorarlberg aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 31. März 1831 betreffend die Beibehaltung des Paragrafen 15 der Statuten der tirolerischen Assekuranzanstalt, nach dem die Versicherungssumme ausbezahlt wird, ungeachtet des W

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 683.32
Titel:Bekanntmachung des Guberniums für Tirol und Vorarlberg aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 31. März 1831 betreffend die Beibehaltung des Paragrafen 15 der Statuten der tirolerischen Assekuranzanstalt, nach dem die Versicherungssumme ausbezahlt wird, ungeachtet des Wiederaufbaus des versicherten Gebäudes
Entstehungszeitraum:14.04.1831
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare, brandbeschädigt, mit Fehlstellen

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Italienisch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1861
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=7097034
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl