Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/KA Pers GB OuM Gendarmeriereg. |
| Titel: | Gendarmerieregimenter (ab 1850), Lombard.-venet. Gend. (1820-1850); Landesgendarmeriekommanden (ab 1866 bis 1876), Nr. 1 - 14 (Karton Nr. 3082 - 3143) |
| Entstehungszeitraum: | 1820 - 1876 |
| Stufe: | Teilbestand |
|
Angaben zum Kontext |
| Verwaltungsgeschichte: | Von 1866 bis 1876 fanden zahlreiche Organisationsänderungen statt, damit einhergehend Umnummerierungen, Änderungen in der Aufteilung, welche Kommanden für welche Gebiete zuständig waren. Daher änderten sich auch die Beschriftungen der Behelfe (Namensregister etc.).
1866: wurden aus 10 Gendarmerieregimenter 15 Landesgendarmeriekommanden formiert,
durch den Ausgleich mit Ungarn 1867 kam es zu einer weiteren Organisationsänderung und Umnummerierung der Landesgendarmeriekommanden (neu: Nr. 1 - Nr. 10).
LGK Lemberg (Ostgalizien) Nr. 11 - wurde zu Nr. 5 LGK Krakau (Westgalizien) Nr. 12 - wurde zu Nr. 6 LGK Laibach (Krain) Nr. 13 - wurde zu Nr. 7
LGK Agram (Kroatien) Nr. 14 - wurde zu Nr. 8 LGK Zara (Dalmatien) Nr. 15 - wurde zu Nr. 9
Mit Allerhöchster Entschließung vom 23. Oktober 1873 wurde die Zahl der Landesgendarmeriekommanden jedoch wieder erweitert (Nr. 1 für Niederösterreich (Stab: Wien) - bis Nr. 16 für Salzburg)
Mit 1. Mai 1876 wurden die Landesgendarmeriekommanden Nr. 8 Agram (Kroatien) und Nr. 10 Klausenburg (Siebenbürgen) aus dem Verband des k. k. Heeres ausgeschieden und an das k. u. Ministerium für Landesverteidigung (Honved-Ministerium) übergeben.
Das Landesgendarmeriekommando Nr. 11 (Linz) wurde zur Nr. 8, LGK Nr. 15 (Troppau) - wurde zu Nr. 10 LGK Nr. 16 (Salzburg) - wurde zu Nr. 11, sodass nunmehr 14 k. k. Landesgendarmeriekommanden mit den fortlaufenden Nummern von 1 bis 14 bestanden.
Details siehe auch unter "Veröffentlichungen" |
|
Angaben zu verwandtem Material |
| Veröffentlichungen: | Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Oesterreich. XII. Stück. (RGBl. 19/1850) Ausgegeben und versendet am 25. Jänner 1850 durch Verordnung des Ministeriums des Innern vom 18. Jänner 1850, wirksam für alle Kronländer, über die Organisierung der Gensd’armerie. Wien 1850. https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=1850&page=315&size=30
darin: Stand und Verteilung: alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=1850&page=319&size=30
Dienstbezüge (1871) https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&aid=rgb&datum=18710004&seite=00000220&size=45
Ottenfeld, Rudolf Otto von, 1895 - Die österreichische Armee von 1700 bis 1867 (Landes-Gendarmerie) diglib.uibk.ac.at/download/pdf/4491251?name=Landes-Gendarmerie |
|
Weitere Bemerkungen |
| Bemerkungen: | Dieser Teilbestand wurde nicht mikroverfilmt / nicht digitalisiert und steht daher für das Selbststudium im Forschersaal (Zentralarchiv) zur Verfügung.
Verzeichnisse über jene Grundbuchsblätter, die schließlich (erst während der zweiten Republik, zum Teil erst in den 1980er Jahren) an das Kriegsarchiv übergeben wurden, wurden nicht angelegt. Mangels derartiger Verzeichnisse ist es auch nicht möglich, unmittelbar festzustellen, ob von einem Gendarmen ein Grundbuchsblatt hier vorhanden ist (oder auf Anforderung durch einen Nachfolgestaat in den Jahren nach 1918 abgegeben wurde).
Bis 1910 (betreffend Abgänge) stehen Generalindizes zur Verfügung, die Personennamen nach den Nummern der Landesgendarmeriekommenden und nach Zeitabschnitten gegliedert auflisten. Diese wurden mikroverfilmt und digitalisiert und können daher online durchsucht werden. - Allerdings befinden sich darin keine Vermerke, ob die dazugehörigen Grundbuchsblätter in Österreich verblieben sind oder abgegeben wurden. AT-OeStA/KA Pers GB OuM Gendarmerie Indizes 3145 AT-OeStA/KA Pers GB OuM Gendarmerie Indizes 3146 AT-OeStA/KA Pers GB OuM Gendarmerie Indizes 3147
Die jeweiligen Links zu den mikroverfilmten Bänden sind hier im Archivinformationssystem aufgelistet unter Karton Nr. 3145, Nr. 3146 und 3147 zu finden.
Diese Namensverzeichnisse können zur Erstorientierung herangezogen werden.
Die Suche nach Grundbuchsblättern muss im Selbststudium (oder durch einen selbst gewählten Vertreter, allenfalls Privatgenealogen) durchgeführt werden. Recherchen können mangels entsprechender personeller Ressourcen nicht von Archivmitarbeitern übernommen werden.
Wenn ein Gendarm im Nachfolgestaat seine Laufbahn fortgesetzt hat oder vom Nachfolgestaat eine Pension bezahlt wurde, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass das Grundbuchsblatt als Grundlage für spätere Berechnungen angefordert wurde und daher nicht mehr hier in dem Teilbestand beim Kriegsarchiv aufliegt.
|
|
| |
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
| |
Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1906 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
| |
URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=7092 |
| |
Social Media |
| Weiterempfehlen | |
| |