AT-OeStA/FHKA SUS Patente 679.02 Instruktion für die pauschierenden Behörden, mit Hindeutung auf den Vorgang der Kommission bei der allgemeinen Hofkammer als pauschierende Stelle für all jene Behörden in Niederösterreich, deren Kanzleierfordernisse aus dem Universalkameralzahlamt, einer montanisti

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 679.02
Titel:Instruktion für die pauschierenden Behörden, mit Hindeutung auf den Vorgang der Kommission bei der allgemeinen Hofkammer als pauschierende Stelle für all jene Behörden in Niederösterreich, deren Kanzleierfordernisse aus dem Universalkameralzahlamt, einer montanistischen oder Fabrikskasse bestritten werden
Entstehungszeitraum:s. d. (sine dato)
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1-7 und fol. 1-3, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Darin:Bestimmungen, nach welchen die mit a.h. Entschließung vom 8. November 1830 anbefohlene Festsetzung von Geldpauschalien für die bisher in natura erfolgten Kanzleierfordernisse in Ausführung zu bringen ist
Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=7056601
 

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