AT-OeStA/KA Pers GB Evidenzen Evidenzen, Landsturmevidenzen im Ersten Weltkrieg [Splitter-Serien, Fragmente] (Informationen in der Detailansicht beachten!), 1914-1918 (Teilbestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/KA Pers GB Evidenzen
Titel:Evidenzen, Landsturmevidenzen im Ersten Weltkrieg [Splitter-Serien, Fragmente] (Informationen in der Detailansicht beachten!)
Entstehungszeitraum:1914 - 1918
Stufe:Teilbestand

Angaben zum Umfang

Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Archivierungsgeschichte:Teilweise wurden Landsturmmusterungsscheine und Landsturmevidenzscheine zu den Grundbuchsblättern eingeordnet, teilweise finden sie sich in diesen Splitter-Serien - diese im Ersten Weltkrieg in den Gemeinden (auf heutigem Gebiet Österreichs) geführten Evidenzen kamen nur zum Teil ins Kriegsarchiv nach Wien.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:* Landsturmmusterungsscheine (von Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, jeweils unvollständige Konvolute, Geburtsjahre 1865-1869, 1870-1875, 1876-1900; Splitterbestand aus dem Grenzgebiet Mähren zu Niederösterreich, "Sudeten")

Die Landsturmmusterungsscheine wurden von den einzelnen Gemeinden (Aufenthaltsgemeinden) im Ersten Weltkrieg 1914 - 1918 nach einem detaillierten Schema, auf die einzelnen Geburtsjahrgänge bezogen, ausgefülltt ("Anmeldung bei der Gemeinde") - mit folgenden Daten:
Vor- und Zuname des Gemusterten, Vor- und Zuname des Vaters und der Mutter (falls unehelich: nur der Name der Mutter wurde eingetragen),
Geburtsdatum (oder Geburtsjahr) und Geburtsort des Gemusterten, Heimatszuständigkeit des Gemusterten,
Schulbildung, Sprachkenntnisse, Lebensberuf / Gewerbe, Aufenthaltsort.
Ergebnis der Musterung: "geeignet" oder "nicht geeignet (wegen ...)".

* Landsturmevidenzscheine - ausgefüllt von den einzelnen Gemeinden für jene, die bei der vorangegangenen Landsturm-Musterung als "nicht geeignet" befunden wurden (= neuerliche Überprüfung zum nächsten vorgesehenen Termin für den jeweiligen Geburtsjahrgang, ob sich das Kalkül auf "geeignet" geändert hatte oder weiterhin bei "nicht geeignet" blieb).

* Landsturmlegitimationsblätter - ausgefüllt von den einzelnen Gemeinden (siehe Erklärung dazu unter Rubrik: Bemerkung)

weiterer Splitterbestand:
Landsturmevidenzblätter Militärkommando Wien: Ärzte, Apotheker, in Sanitätsanstalten eingeteiltes Personal, Geburtsjahrgänge 1865-1890 (LSt MilKdo Wien Sanität)

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:"Das Landsturmlegitimationsblatt berechtigt zur freien Fahrt auf Eisenbahnen und Dampfschiffen innerhalb der österreichisch-ungarischen Monarchie zur Musterung und zurück, für die zum Landsturmdienste mit der Waffe geeignet Befundenen auch zur Einrückung zur Dienstleistung; es ist vor Antritt dieser Fahrten jeweils bei der Personenkasse der Ausgangsstation abstempeln zu lassen. Das Landsturmlegitimationsblatt ist aufzubewahren und gilt auch als Beweis über die erfolgte Musterung."

Fremdsprachige Bezeichnungen (z.B.):
Crnovojni izkazni list (zweisprachige Aufschrift in der südlichen Steiermark)

Domobranecky evidencni list (= Landsturmevidenzschein - zweisprachige Aufschrift im Bezirk Znaim, Mähren)
Domobranecky list o prehlidce (= Landsturmmusterungsschein - zweisprachige Aufschrift im Bezirk Znaim, Mähren)
Domobranecky legitimacni list (= Landsturmlegitimationsblatt)

In jedem einzelnen Teil der Österreichisch-Ungarischen Monarchie - in jedem Kronland, in Galizien, Ungarn, ebenso wie in Bosnien-Herzegowina usw., wurden zahlreiche (Landsturm-)Evidenzen über Soldaten geführt, die in den Ersten Weltkrieg eingezogen wurden (das sind konkret die Geburtsjahrgänge 1865 bis 1900 der männlichen Zivilbevölkerung).
--> Soldaten, die außerhalb des HEUTIGEN Österreichs ihr Heimatrecht besaßen, wurden in ihrer Heimatgemeinde / bei ihrem zuständigen Ergänzungsbezirkskommando evident geführt. - Diese Unterlagen / Evidenzen wurden nicht nach Wien geschickt, sondern sind in den Nachfolgestaaten verblieben!
Grundlage für die Evidenzen war die korrekte Evidenzführung durch die Aufenthalts-Gemeinden bzw. bei Städten durch die Magistrate.

- Es lag und liegt in der Verantwortung der einzelnen Nachfolgestaaten, diese Evidenzen zu bewahren und für die Forschung aufzubereiten.

- Die Tatsache der zahlreichen Verluste an Evidenzen, die insbesondere in den Nachfolgestaaten auf den Gebieten außerhalb des heutigen Österreichs, entstanden sind - ob bewusst oder unbewusst / selbst verschuldet, durch spätere Kriegsereignisse, durch Naturkatastrophen oder durch sonstige Zufälle, lässt sich in der Regel nicht durch das im Kriegsarchiv vorhandene Schriftgut kompensieren, da es keine Zentralverwaltung (keine zentrale Evidenzführung) von Soldaten gab.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1948
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=676494
 

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