AT-OeStA/FHKA SUS Patente 622.30 Verordnung des innerösterreichisch-küstenländischen Appellationsgerichts und des galizischen Landesguberniums betreffend die Zuständigkeit der obrigkeitlichen Wirtschaftsämter bei gerichtlichen Aufnahmen eines letzten Willens oder einer Todeserklärung, 1825.04.12-1

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 622.30
Titel:Verordnung des innerösterreichisch-küstenländischen Appellationsgerichts und des galizischen Landesguberniums betreffend die Zuständigkeit der obrigkeitlichen Wirtschaftsämter bei gerichtlichen Aufnahmen eines letzten Willens oder einer Todeserklärung
Entstehungszeitraum:12.04.1825 - 10.06.1825
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sechs gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch
Geographische Angaben:Klagenfurt und Lemberg

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1855
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6479957
 

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