AT-OeStA/FHKA SUS Patente 620.04 Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 12. Dezember 1822 betreffend die Befreiung von durchziehenden Kaufmanns- und anderen Gütern von der Stadtmaut, wenn diese binnen 24 Stunden weitertransportiert werden, 1824.12.02 (Einzels

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 620.04
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 12. Dezember 1822 betreffend die Befreiung von durchziehenden Kaufmanns- und anderen Gütern von der Stadtmaut, wenn diese binnen 24 Stunden weitertransportiert werden
Entstehungszeitraum:02.12.1824
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1854
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6476466
 

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