AT-OeStA/FHKA SUS Patente 570.33 Verordnung des küstenländischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofdekrets der obersten Justizstelle vom 10. Dezember 1819 betreffend die zeitliche Frist für den Antritt eines Zeugenbeweises nach Paragraf 210 der italienischen Gerichtsordnung, 1819.12.22 (Einzel

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 570.33
Titel:Verordnung des küstenländischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofdekrets der obersten Justizstelle vom 10. Dezember 1819 betreffend die zeitliche Frist für den Antritt eines Zeugenbeweises nach Paragraf 210 der italienischen Gerichtsordnung
Entstehungszeitraum:22.12.1819
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, vier gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Italienisch
Geographische Angaben:Fiume

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1849
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6250135
 

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