Signatur: | AT-OeStA/FHKA AHK GB |
Titel: | Epoche Maximilians I. (Nr. 1 bis Nr. 18) |
Entstehungszeitraum: | 1498 - 1521 |
Entstehungszeitraum, Anm.: | Die Reihe der der originalen Hofkammerbuchhaltung der Zeit Maximilians I. angehörenden Bände umfasst die Nummer 4-17 und die Zeit von 13.02.1498 bis 05.05.1510. Aus diesen Büchern lässt sich unschwer das komplizierte Buchhaltungssystem des Casius Hackeney (13.02.1498-31.08.1503) und seines Nachfolgers Jakob Villinger (01.09.1503-Ende 01.1514) wiederherstellen. Inhaltlich bilden die Eintragungen – sie schwanken je nach der Art des Buches in ihrer äußeren Form und Mitteilsamkeit von knappen Regesten bis zu der den vollen Wortlaut wiedergebenden Abschrift – eine nahezu vollkommen geschlossenen Einheit: alle hier verzeichneten Angelegenheiten berühren direkt oder indirekt die Finanzen des Königs. Einnahmen und Ausgaben, Verweisung von Gläubigern, Zahlungsbefehle an Beamte, Verkäufe, Darlehensverhandlungen, Vergleiche mit Gläubigern, Schenkungen, Besoldungssachen – alles wurde hier verzeichnet. Im Gegensatz zu diesen eine organische Einheit darstellenden Büchern stehen die restlichen sechs aus Maximilianeischer Zeit stammenden Bände 1, 2a, 2b, 3a, 3b und 18. Es sind durchwegs Kopialbücher. Unter ihnen bilden die Bände 1, 3a und 3b eine gewisse Einheit. Sie sind in der Entstehung und Verwendung nicht näher bestimmbar und enthalten die verschiedensten Belange: Privilegienkonfirmationen für Städte und Märkte, für geistliche adelige und bürgerliche Personen und Korporationen, Bestandsbriefe für verschiedene Gefälle, Pfleg- und Bestellbriefe, Provisions- und Soldbriefe, General-und Spezialmandate, Verleihungen geistlicher Benefizien, Judensachen, Wappenbriefe, Bannverleihungen usw. G.B. 1 enthält Urkundenkopien von 1209 bis 1514, ihre Hauptmasse stammt aus dem Zeitraum 1490 bis 1505. G.B. 3a beschränkt sich mit wenigen Ausnahmen auf die vier Jahre 1494-1497 und ist für diese Zeit von ganz besonderer Reichhaltigkeit und Mannigfaltigkeit des Inhalts. Eine streng chronologische Reihung der Abschriften ist in G.B. 1 und 3a ebenso wenig durchgeführt wie in G.B. 3b, das die Zeit von 1444-1509 umfaßt und sich als eine Sammlung von (vielfach undatierten) Konzepten und Abschriften darstellt. Die Bände 2a und 2b werden nach Inhalt und Bestimmung, wie nach Ort und Zeit ihrer Anlegung durch den Bericht des Vorsteckblattes festgelegt, in dem es heißt, dass auf Befehl Erzherzog Ferdinands vom 25.08.1521 „all abschriften der versetzten und verphandten herschaften“ der fünf niederösterreichischen Länder "in seiner f.g. raitcamer" "furbracht" und "in dises puech, wie die rechtn original von wort zu wort vermögen, geschriben worden" seien. Band 18 ist gleichfalls ein Kopialbuch und erstreckt sich in der Hauptsache über die Zeit vom Juli 1510 bis Ende Dezenber 1514. Sein Inhalt ist recht bunt: Privillegienbestätigungen für Städte und Märkte und für Adelige, General-und Spezialmandate der verschiedensten Art, Vergabungen von Gefällen, Münzsachen, Passbriefe, Verleihungen geistlicher Benefizien, Landtagssachen usw. |
Stufe: | Serie |
|
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
|
Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1551 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Erschwert möglich |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5986 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|