Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AdR Vk RStHND WStrDion |
Titel: | Reichsstatthalter Niederdonau Wasserstraßendirektion Wien |
Entstehungszeitraum: | 1939 - 1944 |
Stufe: | Bestand |
Frühere Signaturen: | 10R001/1 |
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Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 2 |
Archivalienart: | Akten |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Reichswasserstraßenverwaltung Reichsstatthalter Niederdonau 1939-1944 |
Verwaltungsgeschichte: | Aufgrund des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. April 1934 (BGBl. Nr. 255/1934, Art. 34, 10) hatte der Bund die Aufgabe, für den Bau, die Instandsetzung und die Regulierung von Wasserstraßen zu sorgen. Die damit betraute Wasserstraßenverwaltung gehörte in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft (ab 1939 des Ministers für Landwirtschaft), der auch oberste Wasserrechtsbehörde war.
In der Verordnung vom 14. Juli 1939 (GBl. für Österreich Nr. 885/1939), die am 1. August 1939 in Kraft getreten ist, hatten der Reichsminister des Innern, der Reichsverkehrsminister, der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft und der Reichsminister für Finanzen aufgrund der §§ 4, 16 und 18 des Ostmarkgesetzes vom 14. April 1939 (GBl. für Österreich Nr. 500/1939) festgelegt, dass die Wasserstraßenverwaltung in der Ostmark in die Reichswasserstraßenverwaltung eingegliedert wird. Im § 4 dieser Verordnung erhielt der Reichsstatthalter in Niederdonau die Verwaltungsaufsicht für die Reichswasserstraßen, die nach dem Wasserrechtsgesetz vom 19. Oktober 1934 (BGBl. Nr. 316/1934), nach dem Binnenschifffahrtsverwaltungsgesetz (BGBl. Nr. 550/1935) und nach den hierzu erlassenen Verordnungen den Landeshauptmännern und nach der Verordnung über die Errichtung eines Bundesstrombauamtes in Wien vom 28. Juni 1928 (BGBl. Nr. 166/1928) dem Strombauamt Wien zugewiesen waren.
Der Reichsstatthalter in Niederdonau hatte zur Verwaltung der Reichswasserstraßen als öffentliches Wassergut die Zuständigkeiten des Ministers für Landwirtschaft in Wien und trat in die Zuständigkeit des Strombauamtes Wien ein. Er war auch Wasserrechts- und Schifffahrtsbehörde erster Instanz und Schiffseichamt.
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Archivierungsgeschichte: | Die Akten wurden im Jahr 1959 vom ehemaligen Verkehrsarchiv aus der Registratur des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft als Oberste Schifffahrtsbehörde übernommen. Im Zuge der Übersiedlung des Verkehrsarchivs in den zentralen Neubau des Staatsarchivs wurde dieser Bestand 1988 dem Archiv der Republik angegliedert. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Kapitänspatente; Betriebsmaßnahmen; Betriebsbewilligungen und Überfuhrgenehmigungen für Fähren; Konzessionen; Tarife; Verpachtung von Grundstücken |
Bewertung und Kassation: | Die Akten sind nur ein kleiner Rest, da der Großteil der Administrationsakten beim Brand des Direktionsgebäudes im Jahr 1945 vernichtet worden ist. |
Ordnung und Klassifikation: | Es gibt keine Geschäftsbücher, jedoch ein Verzeichnis der noch vorhandenen Akten, die jedoch nicht von großer historischer Bedeutung sind. |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) und der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Aktenverzeichnis |
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Angaben zu verwandtem Material |
Veröffentlichungen: | Das Archiv der Republik und seine Bestände: Teil 1: Das Archivgut der 1. Republik und der Zeit von 1938 bis 1945, S. 577-578; Hrsg. Manfred Fink. In der Reihe: Publikationen des Österreichischen Staatsarchivs, Band 4/1. Wien 1993. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1974 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5878 |
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