Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA MdÄ AR Fach 20 |
| Titel: | Fach 20 Epave (Herrenlose Güter) |
| Entstehungszeitraum: | 1827 - 1904 |
| Stufe: | Unterserie |
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Angaben zum Umfang |
| Anzahl: | 6 |
| Archivalienart: | Akten |
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Angaben zum Kontext |
| Aktenbildner-/Provenienzname: | Haus-, Hof- und Staatskanzlei; Ministerium des Kaiserlichen (und Königlichen) Hauses und des Äußern |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Inhalt: | Das Epaverecht/droit d'épave bildete eine Sonderform des Heimfallrechts/droit d'aubaine. Dabei wurde der Besitz (Vermögensobjekte, Kapitalien oder Realitäten) einer juristischen Person, welcher durch den Staat die Rechtspersönlichkeit entzogen worden war, als herrenlos (daher "herrenlose Güter") angesehen und ohne Rücksicht auf etwaige Rechtsnachfolger für den Fiskus eingezogen. Angewandt wurden solche 'Epavierungen' hauptsächlich bei der Aufhebung ausländischer geistlicher Korporationen, worauf sich auch ein Großteil der hier versammelten Akten beziehen. In Österreich stand die Entscheidung, ob eine Epavierung einzutreten habe, nach den Allerhöchsten Entscheidungen vom 26. September 1846 und vom 28. September 1854 dem Finanzministerium und dem Ministerium des Äußern unter Zuziehung des Obersten Gerichsthofs zu, bei Nichtübereinstimmung durch den Kaiser. Dementsprechend findet sich in den Akten des Faches 20 Schriftverkehr zwischen den vorgenannten Stellen, sowie den einschreitenden Korporationen und Stiftungen im Bezug auf Epavierungen. |
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Angaben zu verwandtem Material |
| Verwandtes Material: | Fach 23 (Finanzwesen): Obligationen, Anleihen, Staatsanleihen |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1934 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=583 |
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