AT-OeStA/HHStA MdÄ AR Fach 20 Fach 20 Epave (Herrenlose Güter), 1827-1904 (Unterserie)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA MdÄ AR Fach 20
Titel:Fach 20 Epave (Herrenlose Güter)
Entstehungszeitraum:1827 - 1904
Stufe:Unterserie

Angaben zum Umfang

Anzahl:6
Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:Haus-, Hof- und Staatskanzlei; Ministerium des Kaiserlichen (und Königlichen) Hauses und des Äußern

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Das Epaverecht/droit d'épave bildete eine Sonderform des Heimfallrechts/droit d'aubaine. Dabei wurde der Besitz (Vermögensobjekte, Kapitalien oder Realitäten) einer juristischen Person, welcher durch den Staat die Rechtspersönlichkeit entzogen worden war, als herrenlos (daher "herrenlose Güter") angesehen und ohne Rücksicht auf etwaige Rechtsnachfolger für den Fiskus eingezogen. Angewandt wurden solche 'Epavierungen' hauptsächlich bei der Aufhebung ausländischer geistlicher Korporationen, worauf sich auch ein Großteil der hier versammelten Akten beziehen. In Österreich stand die Entscheidung, ob eine Epavierung einzutreten habe, nach den Allerhöchsten Entscheidungen vom 26. September 1846 und vom 28. September 1854 dem Finanzministerium und dem Ministerium des Äußern unter Zuziehung des Obersten Gerichsthofs zu, bei Nichtübereinstimmung durch den Kaiser. Dementsprechend findet sich in den Akten des Faches 20 Schriftverkehr zwischen den vorgenannten Stellen, sowie den einschreitenden Korporationen und Stiftungen im Bezug auf Epavierungen.

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:Fach 23 (Finanzwesen): Obligationen, Anleihen, Staatsanleihen
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1934
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=583
 

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