Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA UR FUK 638 |
Titel: | Kaiser Friedrich III. verpfändet seiner Gemahlin Kaiserin Eleonore als Sicherstellung ihres Heiratsguts in Höhe von 60.000 fl. flor. "auri de camera in curia Romana currentium" und seiner Widerlage gleicher Höhe gemäß dem in der Stadt Neapel abgeschlossenen Heiratsvertrag folgende Eigen- und Erbgüter für die Gesamtsumme von 120.000 fl. flor. zur freien Innehabung und Nutzung, namentlich Schloß und Herrschaft Portenau in Friaul, Schloß und Stadt Bleiburg im Hzm. Kärnten, Schloß Stixenstein im Hzm. Österreich und jährlich 4.070 fl. flor. aus der Saline Aussee mit allem Zubehör und Einkünften, die sich mit den 4.070 fl. insgesamt auf geschätzte 6.000 fl. flor. jährlich belaufen. Er verspricht, den jeweiligen Amtleuten und Untertanen entsprechende Befehle zu erteilen, und gebietet diesen hiermit "ad maiorem .. assecurationem et cautelam" seiner Gemahlin, auf Forderung der Kaiserin oder ihrer speziell dazu beauftragten Prokuratoren den Treueeid zu leisten und zu versprechen, ihr die Länder, Burgen, Städte und Einkünfte in "eventum restituende dotis ac assignande sive retinende donationis" in den im Heiratsvertrag angeführten Fällen zu überantworten und Gehorsam zu leisten. Bis dahin sollen jedoch deren Verpflichtungen gegenüber der Kaiserin in keiner Weise die Erfüllung der Eide und Pflichten gegenüber ihm, seinen Erben und Nachfolgern behindern. Kaiser Friedrich III. bestimmt, daß die genannten Länder, Burgen und Einkünfte von ihm an Stelle und im Namen Eleonores verwaltet werden, und verspricht, sie im Falle von Schäden oder Besitzminderung anderweitig mit jährlichen Einkünften in Höhe von 6.000 fl. zu entschädigen. Er hält fest, daß sich "predicta obligatio, ypotheca et consignatio" im Falle einer Mitgiftrückerstattung in gleicher Weise auch auf König Alfons (V.) von Portugal und dessen Erben erstreckt, jedoch vorbehaltlich seines lebenslänglichen Nutznießungsrechtes, eines Abzugs bei Nichtbezahlung der Mitgift oder der Einlösung der genannten Besitzungen und Einkünfte und unbeschadet der ihm, seinen Erben und Nachfolgern laut Heiratsvertrag und nach Recht und Gewohnheit zustehenden Rechtsmittel und Ansprüche. |
Entstehungszeitraum: | 20.08.1452 |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zum Kontext |
Archivalienart: | Urkunde |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Aussteller: | Kaiser Friedrich III. |
Ort: | Wiener Neustadt |
Sprache: | Latein |
Siegel: | Goldbulle des Ausstellers an Seidenfäden |
Beschreibstoff: | Pergament |
Ansichtsbild: |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Digitale Aufnahme |
Reproduktionsbestimmungen: | Digitalisat |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkungen: | Entgegen der Angaben in den RI ist das Stück im HHStA vorhanden. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1482 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=58165 |
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