AT-OeStA/HHStA UR FUK 585 König Friedrich IV. befiehlt Hans Kelbel, seinem Richter, Jörg Winter und Wolfgang Gang, Bürgern von Eggenburg, der Frau des Heidenreich Truchseß 132 Pfd. Pf. von den Nutzungen und Renten auszuzahlen, die sie 1447 seinetwegen einnehmen werden. Diese Summe schulde er der G

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR FUK 585
Titel:König Friedrich IV. befiehlt Hans Kelbel, seinem Richter, Jörg Winter und Wolfgang Gang, Bürgern von Eggenburg, der Frau des Heidenreich Truchseß 132 Pfd. Pf. von den Nutzungen und Renten auszuzahlen, die sie 1447 seinetwegen einnehmen werden. Diese Summe schulde er der Genannten zum Heiratsgut nach seines "hof(s) sit und gewonhait" wegen des Dienstes, den sie seiner Schwester, der Jungfrau Katharina, als Hofjungfrau geleistet habe. Wenn sie die Zahlung mit Quittung belegen, wird ihnen die genannte Summe bei ihrer Abrechnung abgezogen.
Entstehungszeitraum:06.03.1446
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:König Friedrich IV.
Empfänger/Vertragspartner:Hans Kelbel, sein Richter, Jörg Winter und Wolfgang Gang, Bürger von Eggenburg
Ort:Wien
Sprache:Deutsch
Beschreibstoff:Papier

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Mikrofilm
Reproduktionsbestimmungen:Digitalisat
Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich.

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):HHStA AUR, sub dato 1445 VIII 73
Veröffentlichungen:[RI XIII] H. 12 n. 312, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1446-03-06_1_0_13_12_0_312_312
(Abgerufen am 01.02.2021).
Website:http://www.regesta-imperii.de/id/1446-03-06_1_0_13_12_0_312_312

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Kollationierte Abschrift, 15. Jh.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1476
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=58101
 

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