AT-OeStA/HHStA UR FUK 565 Die Herzöge Friedrich und Wilhelm von Sachsen verpflichten sich durch Verschreibung, dass Prinzessin Anna, weil sie ihr Vormund König Friedrich IV., Herzog Friedrich und dessen Frau auf 2 Jahre zur Erziehung überlassen wolle, nicht eher als nach Ablauf dieser Zeit mit Her

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR FUK 565
Titel:Die Herzöge Friedrich und Wilhelm von Sachsen verpflichten sich durch Verschreibung, dass Prinzessin Anna, weil sie ihr Vormund König Friedrich IV., Herzog Friedrich und dessen Frau auf 2 Jahre zur Erziehung überlassen wolle, nicht eher als nach Ablauf dieser Zeit mit Herzog Wilhelm vermählt werden solle und darauf der Verzicht auf die österreichischen Lande ausgefertigt werden solle, einen Monat nach der Vermählung.
Entstehungszeitraum:05.06.1442
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Die Herzöge Friedrich und Wilhelm von Sachsen
Ort:Frankfurt am Main
Siegel:28 Siegel
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Mikrofilm
Reproduktionsbestimmungen:Digitalisat
Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1472
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=58083
 

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