AT-OeStA/FHKA SUS Patente 524.25 Verordnung des Landesguberniums in Tirol und Vorarlberg aufgrund des Dekrets der Zentralorganisierungshofkommission vom 1. April 1816, dass Polizei- und Sicherheitswachen auf Flüchtige, die auf dreimaliges Anrufen nicht stehenbleiben, mit ihren Gewehren zu schießen

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 524.25
Titel:Verordnung des Landesguberniums in Tirol und Vorarlberg aufgrund des Dekrets der Zentralorganisierungshofkommission vom 1. April 1816, dass Polizei- und Sicherheitswachen auf Flüchtige, die auf dreimaliges Anrufen nicht stehenbleiben, mit ihren Gewehren zu schießen berechtigt sind
Entstehungszeitraum:25.04.1816
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar, fleckig

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1846
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5805856
 

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