AT-OeStA/AdR Finanzen BMF 2Rep Bonner Abkommen Bonner Abkommen, 1953 - 1964 (Teilbestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/AdR Finanzen BMF 2Rep Bonner Abkommen
Titel:Bonner Abkommen
Entstehungszeitraum:1953 - 1964
Stufe:Teilbestand
Frühere Signaturen:06R111/2

Angaben zum Umfang

Anzahl:86
Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Verwaltungsgeschichte:De facto gibt es keine gesetzliche Regelung für das Bonner Abkommen; vorhanden ist lediglich die interne Regelung vom 27. April 1953, die rückwirkend für 1. Jänner 1953 galt.
Der Vollzug des Bonner Abkommens wurde erst am 14. Dezember 1990 durch einen Notenwechsel zwischen Bonn und Wien beendet, in dem sich Deutschland zur Zahlung von 30 Millionen Schilling verpflichtete.
Archivierungsgeschichte:Nachdem 1964 die Arbeit am Bonner Abkommen abgeschlossen wurde, übernahm die Registratur des Bundesministeriums für Finanzen die Verwahrung des anfallenden Aktenmateriales. 1988 wurde das Archivgut in die Verfügungsgewalt des Archivs der Republik übergeben.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Ruhe- und Versorgungsgenüsse
Ordnung und Klassifikation:Zuständig für die Ruhe- und Versorgungsgenüsse war das Departement 23 (Sektion "Personal"). Obwohl die 86 Kartons an sich nicht erschlossen sind, kann ein Zusammenhang mit den Geschäftsbüchern der Hauptreihe hergestellt werden. Das Archivmaterial besteht in seiner Gesamtheit aus Listen, Aufstellungen und Verzeichnissen mit Aktenzahlen von Personen, die durch den Bundespräsidenten Entschädigungen, die von Bonn gezahlt wurden, zugesprochen bekamen.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) und der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung für die Forschung zugänglich.
Sprache:Deutsch

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Skartierungen größeren Ausmaßes können ausgeschlossen werden.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1994
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5774
 

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