Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AdR LFw BMfLuF 2Rep Präs |
Titel: | Präsidium |
Entstehungszeitraum: | 1945 - 1960 |
Stufe: | Teilbestand |
Frühere Signaturen: | AT-OeStA/AdR BMfLuF/Präs |
| 05R601/2 |
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Angaben zum Umfang |
Archivalienart: | Akten und Geschäftsbücher |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Staatsamt für Land- und Forstwirtschaft 1945-1945; Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft 1945-1960 |
Verwaltungsgeschichte: | Nach der Wiedererrichtung der Republik Österreich und der Proklamation über die Selbstständigkeit Österreichs vom 27. April 1945 wurde mit Beschluss der provisorischen Staatsregierung auch ein Staatsamt für Land- und Forstwirtschaft errichtet (StGBl. Nr. 1 und 2/1945). Mit dem Gesetz vom 20. Juli 1945 betreffend die Überleitung der Verwaltungs- und Justizeinrichtungen des Deutschen Reichs in die Rechtsordnung der Republik Österreich (Behörden-Überleitungsgesetz) wurden die Geschäftsbereiche der neuen Staatsämter genau definiert (StGBl. Nr. 94/1945). Die Siedlungs- und Umsiedlungsbehörden wurden aufgelöst, die Entscheidung der Bodenreform den Landesagrarsenaten und in oberster Instanz dem Obersten Agrarsenat im Staatsamt übertragen (§ 41). Das Amt für Wildbach- und Lawinenverbauung, die Forst- und Holzwirtschaftsämter und das Amt des Generalreferenten für forstliche Sonderaufgaben aufgelöst und deren Aufgaben von Staatsamt übernommen (§ 44). Die Wasserwirtschaftsstelle für das untere Donaugebiet und die Wasserwirtschaftsämter aufgelöst, wobei die Geschäfte der Wasserwirtschaftsstelle auf das Staatsamt und jene der Wasserwirtschaftsämter auf die Länder übergingen (§ 46). Die Anstalt für Gewässerkunde in der Ostmark wurde aufgelöst und deren Geschäfte vom Hydrographischen Zentralbüro im Staatsamt übernommen wurde (§ 47). Nach der Umbenennung des Staatsamtes in Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft 1946 gliederte es sich in ein Präsidium und vorerst 4 Sektionen (I: Recht, II: Landwirtschaft, III: Tierzucht, Handelsangelegenheiten und Veterinärwesen, IV: Wasserbau und Wildbach- und Lawinenverbauung). Das Forstwesen, die Sektion V, war 1946 noch eine Gruppe außerhalb des Sektionsverbandes. 1950 kam es zur Auflösung von Bundesministerien und der Neuordnung des Wirkungsbereichs einiger Bundesministerien (BGBl. Nr. 24/1950). So wurde die Sektion VI (Volksernährung) errichtet. 1954 Auflösung dieser Sektion. Das Bundesministerium gliederte sich wieder in fünf Sektionen. |
Archivierungsgeschichte: | Der Teilbestand wurde 1989 vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft an das Archiv der Republik abgetreten. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Allgemeines; Auszeichnungen; Budget; Dienst- und Besoldungsrecht; Dienstreisen; Ingenieurtitel; Lehrer; Liquidierungen; Nationalsozialistengesetz; Organisatorisches; Personalangelegenheiten; Prüfungen; Rechnungshof; Ruhe- und Versorgungsgenüsse; Verfassungs- und Verwaltungsfragen; Waldstandsaufnahme |
Ordnung und Klassifikation: | Ordnungsprinzip: Provenienzprinzip |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Geschäftsbücher |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1990 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5733 |
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