Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AdR HBbBuT BMfHuW WWF |
Titel: | Wohnhaus-Wiederaufbaufonds |
Entstehungszeitraum: | 1948 - 1964 |
Stufe: | Teilbestand |
Frühere Signaturen: | 05R112/2 |
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Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 32 |
Archivalienart: | Akten und Geschäftsbücher |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau |
Verwaltungsgeschichte: | Die Folgen des zweiten Weltkrieges stellten den Staat vor viele schwierige Aufgaben. Eine der schwierigsten war, den zerstörten Wohnraum zu ersetzen und den langjährigen Ausfall der Wohnbauproduktion wieder aufzuholen. Es wurden zunächst zwei Wege beschritten: Erstens wurde der Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds durch die Schaffung einer zweckgebundenen Steuer (Wohnbauförderungsbeitrag) finanziell gestärkt und zweitens wurde zur Beschleunigung der Wiederherstellung beschädigter oder zerstörter Wohnbauten ein Wohnhaus-Wiederaufbaufonds geschaffen. Im Rahmen der Behebung von Kriegsschäden wurde auch die Wiederbeschaffung von Hausrat gefördert: Bundesgesetz vom 16. Juni 1948, betreffend die Wiederherstellung der durch Kriegseinwirkung beschädigt oder zerstörten Wohnhäuser und der Ersatz des zerstörten Hausrates (Wohnhuas-Wiederaufbaugesetz BGGl. Nr. 130/1948) Der Wohnhaus-Wiederaufbaufonds wurde aus Bundesmitteln gespeist. Er gewährte zinsenlose Darlehen zunächst auf 100 Jahre. Später wurden die Darlehen mit einer Laufzeit von 75 bzw. 50 Jahren gewährt. Der Wohnhaus-Wiederaufbaufonds begann seine Tätigkeit 1948 und beendete sie Ende 1967. Er wurde ab 1.1.1968 durch das Wohnbauförderungsgesetz 1968 abgelöst Der Wohnhaus-Wiederaufbaufonds wurde für ganz Österreich vom Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau verwaltet. 1954 kam es zu einer wesentlichen Änderung: Das am 1.1.1955 in Kraft getretene Wohnbauförderungsgesetz 1954 erbrachte eine Verschiebung in der Zuständigkeit für die Vollziehung. Es handelt sich zwar auch um ein Gesetz des Bundes, die Vollziehung stand jedoch nicht dem Bund, sondern dem jeweiligen Bundesland zu. |
Archivierungsgeschichte: | siehe Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Wiederherstellung beschädigter und zerstörter Wohnbauten. Gewährung zinsenloser Darlehen zunächst auf 100 Jahre, später 75 bzw. 50 Jahre. |
Ordnung und Klassifikation: | Der Teilbestand ist jahrgangsweise nach Signaturen hinterlegt und mit Geschäftsbüchern zu erschließen. Die Akten sind innerhalb der Signaturen nach Zahlen geordnet. |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Geschäftsbücher: 4 Zahlenbücher (Elenche) und 11 Nachschlagbücher (Indizes) |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1994 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5698 |
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