Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AdR HBbBuT BMfHuW AllgReihe BH |
Titel: | Buchhaltung |
Entstehungszeitraum: | 1945 - 1973 |
Stufe: | Serie |
Frühere Signaturen: | 05R103/2 |
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Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 111 |
Archivalienart: | Akten und Geschäftsbücher |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Staatsamt für öffentliche Bauten, Übergangswirtschaft und Wiederaufbau bzw. Staatsamt für Industrie, Gewerbe, Handel und Verkehr, Buchhaltung 1945 - 1945; Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau, Buchhaltung 1945 - 1966; Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie bzw. Bundesministerium für Bauten und Technik, Buchhaltung 1967 - 1973 |
Verwaltungsgeschichte: | Nach der Wiedererrichtung der Republik Österreich und der Proklamation über die Selbständigkeit Österreichs vom 27. April 1945 wurden mit Beschluss einer provisorischen Staatsregierung auch ein Staatsamt für Industrie, Gewerbe, Handel und Verkehr und ein Staatsamt für öffentliche Bauten, Übergangswirtschaft und Wiederaufbau gegründet (StGBl. Nr. 1 und 2/1945).
Mit dem Gesetz vom 20. Juli 1945 betreffend die Überleitung der Verwaltungs- und Justizeinrichtungen des Deutschen Reiches in die Rechtsordnung der Republik Österreich (Behörden-Überleitungsgesetz) wurden dann die Geschäftsbereiche der neuen Staatsämter genau definiert (StGBl. Nr. 94/1945, § 3). So übernahm das Staatsamt für Industrie, Gewerbe, Handel und Verkehr jene Geschäftsbereiche, welche am 13. März 1938 das Bundesministerium für Handel und Verkehr inne hatte, mit Ausnahme jener, welche für das neu errichtete Staatsamt für öffentliche Bauten, Übergangswirtschaft und Wiederaufbau abgegrenzt wurden. Es waren dies aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Bundesministeriums für Handel und Verkehr unter anderem die Angelegenheiten des Hochbaues, des Straßenwesens einschließlich der Brücken sowie des Maschinenwesens, die Organisation des Staatsbaudienstes, die Verwaltung der Staatsstraßen und der Staatsgebäude, das Bauwesen, der Städtebau sowie das Eich- und Vermessungs-, das Patent- und das Bergwesen, aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft die wasserbautechnischen Angelegenheiten der schiffbaren Flüsse, ferner die Angelegenheiten der geregelten Überleitung der Kriegs- in die Friedenswirtschaft auf dem Gebiet des Bauwesens, und des Wiederaufbaues der durch die Kriegsereignisse zerstörten Bauten jeder Art, die Auflösung und Verwertung von Arbeitslagern und die Erdölbewirtschaftung.
Zu Beginn des Jahres 1946 wurden die Geschäfte dieser beiden Staatsämter dann im Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau vereinigt. Eine Ausnahme bildeten lediglich die Angelegenheiten des Verkehrs, welche in ein eigenes Ministerium, das Bundesministerium für Verkehr, übergingen. Gesetzlich fundamentiert wurden diese Vorgänge erst im nachhinein, und zwar im Bundesgesetz vom 25. Juli 1946 über die Besorgung der Geschäfte der obersten Bundesverwaltung (BGBl. Nr. 120/1946).
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| Das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau bestand zunächst aus einem Präsidium und 6 Sektionen, die sich wie folgt zusammensetzten:
Sektion I: Bauten Sektion II: Technik Sektion III: Übergangswirtschaft, Wiederaufbau Sektion IV: Rechtsangelegenheiten Sektion V: Handels- und Industriepolitik Sektion VI: Gewerbe
Als dann mit 16. Dezember 1949 (BGBl. Nr. 24/1950) das Bundesministerium für Energiewirtschaft und Elektrifizierung aufgelöst wurde und dessen Agenden auf das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau und das neugegründete Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Betriebe aufgeteilt wurden, kam es zu ersten größeren Umgestaltungen innerhalb des Ministeriums. Die Sektionsanzahl wurde auf 5 verringert und es ergab sich dann folgendes Bild:
Sektion I: Bauten Sektion II: Energiewirtschaft, Wasserkraft, Wohn- und Siedlungswesen Sektion III: Gewerbe Sektion IV: Handelspolitik Sektion V: Industriepolitik
In den 50er und frühen 60er Jahren ereigneten sich im Bereich des Ministeriums keine größeren Umgruppierungen. Es bestand zum Teil aus fünf bzw. sechs Sektionen.
Das Jahr 1966 ergab dann einschneidende Änderungen, und zwar wurde mit Bundesgesetz vom 25. Mai 1966 (BGBl. Nr. 70/1966) ein Bundesministerium für Bauten und Technik errichtet, welches den Großteil seiner Aufgabenbereiche aus dem Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau erhielt, das seinerseits in Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie umbenannt wurde. |
Archivierungsgeschichte: | Die Jahrgänge 1945 bis 1958 wurden dem Allgemeinen Verwaltungsarchiv in vier Teilen übergeben. So wurden die Jahrgänge 1945 bis 1947 im Jahr 1958 geliefert, 1948 bis 1951 im Jahr 1961, 1952 bis 1955 im Jahr 1964, und 1967 schließlich die Jahrgänge 1956 bis 1958.
Seit dem Jahr 1969 wurde in regelmäßigen Abständen jeweils ein Jahrgang abgegeben.
Der Bestand wurde genmeinsam mit den anderen Beständen des Handelsministeriums der 2. Republik 1987 vom Allgemeinen Verwaltungsarchiv an das Archiv der Republik abgetreten. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Buchhaltung |
Ordnung und Klassifikation: | Die Buchhaltungsbestände sind mit Indizes und Protokollen benützbar. |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Indizes, Protokolle |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.2003 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5690 |
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