Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AdR Inneres BMI |
Titel: | Bundesministerium für Inneres (Staatsamt für Inneres) |
Entstehungszeitraum: | 1945 - 2002 |
Stufe: | Bestand |
Frühere Signaturen: | 04R400/2 |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Staatsamt für Inneres 1945-1945; Bundesministerium für Inneres 1945-2002 |
Verwaltungsgeschichte: | Am 27. April 1945 wurde die Einsetzung einer provisorischen Staatsregierung kundgemacht (StGBl. Nr. 2/1945) womit das Staatsamt für Inneres errichtet wurde. Das Behörden-Überleitungsgesetz vom 20. Juli 1945 (StGBl. Nr. 94/1945) umschrieb den Wirkungsbereich des Staatsamtes für Inneres. Nach den Nationalratswahlen am 25. November 1945 wurde im 2. Verfassungs-Überleitungsgesetz vom 13. Dezember 1945 die Regierungsgewalt der Provisorischen Staatsregierung auf die neu zu bestellende Bundesregierung übertragen (StGBl. Nr. 232/1945). Im Bundesgesetz vom 25. Juli 1946 über die Besorgung der Geschäfte der obersten Bundesverwaltung (BGBl. Nr. 120/1946) wurde die Ende 1945 vollzogene Bildung der Bundesministerien nachträglich sanktioniert. Nach Art. 77, Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes waren zur Besorgung der Geschäfte der Bundesverwaltung die Bundesministerien berufen. Eine rahmengesetzliche Regelung dafür wurde erstmals am 11. Juli 1973 mit dem Bundesministeriengesetz über „die Zahl, den Wirkungskreis und die Errichtung der Bundesministerien“ (BGBl. Nr. 389/1973) geschaffen. Mit diesem Gesetz wurde die bis dahin bestehende Vielzahl der Rechtsvorschriften die einzelnen Bundesministerien betreffend außer Kraft gesetzt. Den jeweiligen Ministerien wurde ein genau definierter allgemeiner Wirkungskreis sowie einzelne materielle Sachgebiete zugewiesen, in dessen Rahmen sie alle Geschäfte der obersten Bundesverwaltung zu besorgen hatten. Am 13. Februar 1986 wurde das Bundesministeriengesetz wiederverlautbart (BGBl. Nr. 76/1986). |
Archivierungsgeschichte: | Das Schriftgut wurde zwischen 1971 und 2002 dem Österreichischen Staatsarchiv übergeben. Vor der Schaffung der Archivabteilung Archiv der Republik erfolgte die Übernahme von Schriftgut aus dem Bereich Staatsamt/Bundesministerium für Inneres ab 1945 nur sehr zögerlich und - wohl aus Platzmangel - in sehr geringem Umfang, während sehr große Teile der Aktenbestände der Skartierung anheimgefallen sein dürften. Dementsprechend weisen die im Archiv der Republik vorhandenen Bestände und Serien vor allem für die Zeit bis 1955 große Lücken auf bzw. können nur als kleine Restbestände angesprochen werden. Seit 1984 gelang es, große geschlossene Aktenserien zu übernehmen, vor allem aus den Sachbereichen Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, Bundespolizei, Gendarmeriebeschaffungsamt, Staatspolizei und Staatspolizei/Kriegsverbrecherfahndung, Administrativpolizei, Kriminalpolizei/Interpol und Beschwerdekommission. Leider sind dabeii Kanzleibücher und vor allem Findmittel (Karteien) aus praktischen Gründen oft beim Aktenproduzenten verblieben. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Innere Verwaltung; Bundespolizei; Bundesgendarmerie; Staatspolizei; Kriminalpolizei; Administrative Polizei; Flüchtlingswesen; Staatsbürgerschaftsangelegenheiten; Grenzangelegenheiten; Beschwerdekommission |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Karteien; Prokolle; Indizes; Archivbehelfe; Aufstellungsverzeichnisse; Dateien |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.2032 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5447 |
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