AT-OeStA/AdR MRang MR 1. Rep AOKR Außerordentlicher Kabinettsrat, 1922-1924 (Teilbestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/AdR MRang MR 1. Rep AOKR
Titel:Außerordentlicher Kabinettsrat
Entstehungszeitraum:1922 - 1924
Stufe:Teilbestand
Frühere Signaturen:04R105/1

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:Außerordentlicher Kabinettsrat
Verwaltungsgeschichte:Zur Beschlussfassung besonderer Gesetze gemäß dem Genfer Protokoll Nr. III vom 4. Oktober 1922 wurde der Außerordentliche Kabinettsrat am 26. November 1922 durch Bundesverfassungsgesetz (BGBl. Nr. 844/1922) geschaffen.

Nach Unterzeichnung der Genfer Protokolle vom 22. Oktober 1922 wurde Österreich eine Anleihe von 650 Millionen Goldkronen gewährt. Infolgedessen wurde der Außerordentliche Kabinettsrat geschaffen, der als Garant für die Anleihe diente und zur Durchführung von Sanierungs- und Sparmaßnahmen des Wiederaufbauprogramms bestimmt war. Dies sollte die Sanierung und Stabilisierung der Währung gewährleisten und zur Behebung der Wirtschaftskrise und begleitenden Arbeitslosigkeit dienen. Jedoch war eine der geforderten Maßnahmen der Abbau von Staatsbeamten.

Der Außerordentliche Kabinettsrat wirkte bei der Gesetz- und Verordnungsbildung durch die außerordentlichen Vollmachten, die der Bundesregierung gemäß den Genfer Protokollen eingeräumt wurden, mit. Als Beispiel sei die Verordnung über die Besorgungen der obersten Bundesverwaltung (BGBl. Nr. 199/1923) genannt.

Bestanden hat der Außerordentliche Kabinettsrat aus dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und 26 vom Nationalrat gewählten Staatsräten. Den Vorsitz in den Sitzungen führte der Bundeskanzler. Die Beschlussfassung im Außerordentlichen Kabinettsrat erfolgte mit Stimmenmehrheit, wobei für dessen Beschlussfähigkeit die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Staatsräte notwendig war. Anträge wurden mit Stimmenmehrheit angenommen oder abgelehnt. Die erste Sitzung des Außerordentlichen Kabinettsrates fand am 20. Dezember 1922 statt. Seine Tätigkeit wurde mit 31. Dezember 1924 eingestellt.
Archivierungsgeschichte:Auch dieser Bestand wurde nach dem Anschluss an das Deutsche Reich im Zuge der Erfassung des Aktenmaterials im Bundeskanzleramt im Tresor aufgefunden und aufgrund einer Verfügung der Abteilung III des Ministeriums für innere und kulturelle Angelegenheiten als "Schutzmaßnahme für die Registraturen der ehemaligen Bundesministerien" dem Reichsarchiv Wien (Staatsarchiv des Innern und der Justiz) übergeben. Aus diesem Archiv wurde 1945 das Allgemeine Verwaltungsarchiv, eine Abteilung des Österreichischen Staatsarchivs. Im Zuge der Übersiedlung in den zentralen Neubau im Jahr 1988 wurde der Bestand vom Archiv der Republik übernommen.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Gesetz- und Verordnungsbildung der Regierung durch die außerordentlichen Vollmachten für die Sanierungs- und Sparmaßnahmen des Wiederaufbauprogramms nach dem Ersten Weltkrieg. Sanierung und Stabilisierung der Währung sowie der Versuch zur Behebung der Wirtschaftskrise und der steigenden Arbeitslosigkeit. Das augenscheinlichste Merkmal der Tätigkeit des Außerordentlichen Kabinettsrates war dann die Einführung der Schilling-Währung im Jahr 1925.

Bestandsschwerpunkte:
Beschlussfassungen gemäß der Genfer Protokolle; Mitwirkung bei Verordnungen und Gesetzen
Ordnung und Klassifikation:Die Protokolle sind nummeriert und chronologisch in zwei Kartons abgelegt. Angefügt an die Protokolle sind auch Anträge und anderes Schriftgut.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. Die Ausgabe erfolgt nur im Karton. Einzelprotokolle werden nicht mehr ausgehoben.
Sprache:Deutsch
Findhilfsmittel:Ein Index oder ein anderer Zugang zu den 37 Sitzungsprotokollen und deren Geschäftsfällen des Außerordentlichen Kabinettsrates fehlen.

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Der Bestand ist in 2 Kartons abgelegt.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1954
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=497056
 

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