AT-OeStA/AdR MRang MR 1. Rep StästG LRP Länderrats-Protokolle, 1934-1938 (Serie)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/AdR MRang MR 1. Rep StästG LRP
Titel:Länderrats-Protokolle
Entstehungszeitraum:1934 - 1938
Stufe:Serie
Frühere Signaturen:04R109/1

Angaben zum Umfang

Anzahl:2
Archivalienart:Buch

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:Länderrat
Verwaltungsgeschichte:Der Staatsrat, Bundeswirtschaftsrat, Bundeskulturrat und Länderrat wurden als vorberatende Organe und zur Pflichtbegutachtung von Gesetzen durch das Bundesverfassungsgesetz vom 1. Mai 1934 (BGBl. Nr. 1/1934) geschaffen. Im Bundesverfassungsgesetz vom 19. Juni 1934 "betreffend den Übergang zur ständischen Verfassung" (BGBl. Nr. 75/1934) wurden die Einberufung und andere Modalitäten näher bestimmt.

In den Länderrat entsandte jedes Bundesland den Landeshauptmann und den Landesfinanzvertreter, Wien den Bürgermeister und ebenfalls einen Vertreter für Finanzen oder Ersatzvertreter. Es gab einen außen-, finanz-, wirtschafts- und kulturpolitischen Ausschuss. Des Weiteren wurden je zwei Mitglieder in den Bundestag und in den Bundesgerichtshof entsandt. Die erste Sitzung des Länderrates fand am 29. November 1934 und die letzte, die 46. Sitzung, am 24. Februar 1938 statt.
Archivierungsgeschichte:Die Protokolle wurden nach dem Anschluss an das Deutsche Reich im Jahr 1938 dem Reichsarchiv Wien (dem ehemaligen Staatsarchiv des Innern und der Justiz) übergeben. Nach dem Krieg wurde dieses in das neugeschaffene Österreichische Staatsarchiv als Abteilung Allgemeines Verwaltungsarchiv eingegliedert. Im Jahr 1988 wurde die Bestände vom Archiv der Republik übernommen.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Außenpolitik; Finanzpolitik; Kulturpolitik; Wirtschaftspolitik
Ordnung und Klassifikation:Es sind nur die gebundenen Wortmitschriften der Sitzungen des Länderrates vorhanden. Diese geben neben den Begutachtungen, Anträgen und Beschlüssen auch das politische Klima der Zeit wieder, da öfters tagespolitische Themen bei Sitzungen erörtert wurden. Die Anträge, Pflichtgutachten und anderes Schriftgut fehlen.
Die Protokolle wurden zu zwei Bänden gebunden.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich.
Sprache:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Die Dubletten der Protokolle sind im Allgemeinen Verwaltungsarchiv verwahrt.
Verwandtes Material:Parlamentsarchiv
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1968
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=497001
 

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