AT-OeStA/AdR MRang MR 1. Rep StästG BKRP Bundeskulturrats-Protokolle, 1934-1938 (Serie)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/AdR MRang MR 1. Rep StästG BKRP
Titel:Bundeskulturrats-Protokolle
Entstehungszeitraum:1934 - 1938
Stufe:Serie
Frühere Signaturen:04R106/1

Angaben zum Umfang

Anzahl:4
Archivalienart:Buch

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:Bundeskulturrat
Verwaltungsgeschichte:Der Staatsrat, Bundeswirtschaftsrat, Bundeskulturrat und Länderrat wurden als vorberatende Organe und zur Pflichtbegutachtung von Gesetzen durch das Bundesverfassungsgesetz vom 1. Mai 1934 (BGBl. Nr. 1/1934) geschaffen. Im Bundesverfassungsgesetz vom 19. Juni 1934 "betreffend den Übergang zur ständischen Verfassung" (BGBl. Nr. 75/1934) wurden die Einberufung und andere Modalitäten näher bestimmt. Mit dem Bundesgesetz vom 9. Oktober 1934 (BGBl. Nr. 284/1934) wurde die Zahl der in den Bundeskulturrat und den Bundeswirtschaftsrat zu berufenden Vertreter bestimmt. Demnach wurden acht Vertreter der römisch-katholischen und ein Vertreter der evangelischen Kirche, ein Vertreter der israelitischen Religionsgesellschaft, 22 Vertreter des Schul-, Erziehungs- und Volksbildungswesens, je vier Vertreter der Wissenschaft und der Kunst in den Bundeskulturrat berufen.

Die Geschäftsordnung wurde im Bundesgesetz vom 24. November 1934 (BGBl. Nr. 365/1934) "über die Geschäftsordnung der Organe der Bundesgesetzgebung" geregelt. Die Zahl der in den Bundeskulturrat und den Bundeswirtschaftsrat berufenen Vertreter wurde am 6. Februar 1935 (BGBl. Nr. 45/1935) neu festgelegt. Es wurden nun je fünf Vertreter der Wissenschaft und der Kunst in den Bundeskulturrat berufen. Die Sitzungen unterlagen generell der Verschwiegenheitspflicht

Die erste Sitzung des Bundeskulturrates fand am 29. November 1934 und die letzte, die 48. Sitzung, am 24. Februar 1938 statt. Zehn der insgesamt 40 Mitglieder wurden ex lege in den Bundesrat entsandt. Weiters hatte man folgende Fachausschüsse gebildet:

- für Wissenschaft und Hochschulwesen (neun Mitglieder)
- für das mittlere und niedere Schulwesen (17 Mitglieder)
- für religionspolitische Angelegenheiten (zehn Mitglieder)
- für katholische Kirchenangelegenheiten (acht Mitglieder)
- für Kunst, später erweitert auf Volksbildung und -erziehung (sieben Mitglieder)
Temporäre Unterausschüsse wurden nach Bedarf eingesetzt.

Die Veröffentlichung geschah durch die Parlamentskorrespondenz.
Archivierungsgeschichte:Die Protokolle wurden nach dem Anschluss an das Deutsche Reich im Jahr 1938 dem Reichsarchiv Wien (dem ehemaligen Staatsarchiv des Innern und der Justiz) übergeben. Nach dem Krieg wurde dieses in das neugeschaffene Österreichische Staatsarchiv als Abteilung Allgemeines Verwaltungsarchiv eingegliedert. Im Jahr 1988 wurde die Bestände vom Archiv der Republik übernommen.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Bildungswesen; Erziehung; Hochschulwesen; Kultus; Kunst; Religion; Schulwesen; Wissenschaft
Ordnung und Klassifikation:Von den Sitzungen des Bundeskulturrates sind nur die gebundenen Wortmitschriften vorhanden. Diese geben neben den erörterten Begutachtungen, Anträgen und den Beschlüssen auch das politische Klima der Zeit wieder, da öfters tagespolitische Themen bei den Sitzungen erörtert wurden. Das Ergebnis der Sitzungen wurde mit Teilen aus dem Protokoll in schriftliche Form gefasst und hektographiert. Diese Anträge, Pflichtgutachten und anderes Schriftgut fehlen. Einige dieser Gutachten liegen jedoch den Materalien der Ministerratsprotokolle bei.

Die Bundeskulturrat-Protokolle umfassen vier Bände.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich.
Sprache:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Die Dubletten der Protokolle sind im Allgemeinen Verwaltungsarchiv verwahrt.
Verwandtes Material:Parlamentsarchiv
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1968
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=496998
 

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